Falls Sie beabsichtigen, in diesem oder nächsten Semester mit dem Schreiben Ihrer Abschlussarbeit zu beginnen, wenden Sie sich bitte an den/die Betreuer*in für das jeweilige Thema (siehe Themenangebote). Die Angebote stellen nur eine erste Übersicht dar. Eigene Themenvorschläge können gerne jederzeit eingebracht werden. Wir haben auch gute Erfahrungen mit Abschlussarbeiten gemeinsam mit Unternehmen und Organisationen gemacht. Fragen Sie nach Details!

Wichtige Hinweise:

Für Abschluss- wie Seminararbeiten ist unser Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten maßgebend.

Hinweis zur Plagiatsprüfung von Seminar- und Abschlussarbeiten (zusätzliche Abgabe einer anonymisierten Version Ihrer Arbeit)

Im Rahmen der Qualitätssicherung und zur Einhaltung wissenschaftlicher Standards überprüfen wir als Fachgebiet alle eingereichten Seminar- und Abschlussarbeiten auf Plagiate. Hierfür sind zwei digitale Versionen der Arbeit (im Falls von Abschlussarbeiten per E-Mail) einzureichen:

  • Die vollständige Version (ggf. die Druckversion) als PDF inkl. der personenbezogenen Angaben (Name, Vorname, Matrikelnummer, Adresse, Telefonnummer etc.)
  • Eine anonymisierte Version als PDF, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Die anonymisierte Fassung wird zur Plagiatsprüfung in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter verwendet und genügt dabei alle rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Datenschutz und wissenschaftliche Integrität.

Anmeldung und Ablauf

  1. Bitte klären Sie zunächst selbstständig, ob Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllt haben, um eine Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl schreiben zu können.
  2. Wählen Sie eines der vorgeschlagenen Themen oder entwickeln Sie ein eigenes geeignetes Thema.
  3. Kontaktieren Sie die/den Betreuer*in des Themas und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Sofern es sich um eine selbst entwickeltes Thema handelt, ist es hilfreich, wenn Sie der/dem Betreuer*in im Vorfeld des Termins das selbstgewählte Thema mitteilen, gerne mit ein oder zwei einführenden Sätzen.
  4. Nach dem ersten Beratungstermin erstellen Sie in Absprache mit dem/der Betreuer*in ein etwa dreiseitiges Exposee. Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Erstellung eines annahmefähigen Exposees durchaus mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ggf. sind mehrere Überarbeitsschritte des Exposees notwendig. Die Erstellung eines annahmefähigen Exposees ist zwingende Voraussetzung für die Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch uns. Das Exposee sollte auf folgende Aspekte eingehen:
    • Hintergrund und Motivation der Abschlussarbeit

    • Forschungsfrage(n)

    • Theorie bzw. theoretische Perspektive

    • Methodik

    • Gliederung der Arbeit

    • Literaturverzeichnis

  5. Wenn Ihr Exposee von der/dem Betreuer*in akzeptiert wurde, lassen Sie das ausgefüllte Formular Anmeldung Abschlussarbeit (siehe "Downloads") vom Prüfungsamt prüfen, danach kommen Sie zum Lehrstuhl und lassen es von der Lehrstuhlleitung unterschreiben. 
  6. Nach Unterzeichnung der Lehrstuhlleitung melden Sie (mit diesem Formular) Ihre Abschlussarbeit im Prüfungsamt an. 
  7. Die Dauer der Bearbeitungszeit hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab (zwischen 3 und 6 Monaten, meist sind es 4 Monate, bitte prüfen!).
  8. Wir raten Ihnen, den Fortgang Ihrer Arbeit regelmäßig mit Ihrer Betreuer*in oder Ihrem Betreuer anlassbezogen zu besprechen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Betreuer*in/Ihren Betreuer*in. Dem Betreuer oder der Betreuerin ist es dabei freigestellt, hier individuelle Regelungen zu treffen.
  9. Geben Sie rechtzeitig zum Abgabe-Termin ab! (Stand Oktober 2016:) Bitte beachten Sie, dass für die ab 01.10.2016 begonnenen Abschlussarbeiten (Master- oder Bachelorarbeit) § 24 der Rahmenordnung Folgendes enthält: [...] (3) Die Abgabe der schriftlichen Arbeit in dreifacher  gedruckter  und gebundener  Ausfertigung sowie in elektronischer Form erfolgt beim Studierendenservice  und  ist  dort  aktenkundig zu machen. Bei postalischer Übersendung ist der Tag des Poststempels auf der schriftlichen Arbeit maßgebend. [...] Arbeiten, die vor dem 01.10.2016 begonnen worden sind, unterliegen den alten Regelungen und können den Lehrstuhlregularien entsprechend abgegeben werden! Eine Termin-Überschreitung bedeutet, dass Sie die Arbeit NICHT bestanden haben! Beachten Sie dabei ebenfalls die Regularien in Ihrer Prüfungsordnung zu den Abschlussarbeiten.

 

VIEL ERFOLG!