Jeder und jedem Studierenden wird für die Dauer des Bachelor-Studiums eine Mentorin bzw. ein Mentor zugewiesen, die oder der die Studierenden während des Studiums nach Bedarf, insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung des Studiums beratend unterstützt.
Jahrgang | Fachsemester | Mentor*in |
---|---|---|
2024 | 1-2 | Manja Fischer |
2023 | 3-4 | Julia Lange |
2022 | 5-6 | Simone Schneider |
2021 | 7 | Prof. Franziska Rosenlöcher |
Die Fachstudienberatung steht für fachliche Fragen zur Verfügung, beispielsweise bei Fragen zur Schwerpunktsetzung und Verlaufsplanung im Studium oder bei fachlichen Problemen. Auch vor dem Studium können fachliche Fragen am Besten hier geklärt werden.
Eine Fachstudienberatung wird durchgeführt, wenn nicht mindestens der folgende Studienumfang erfolgreich absolviert wurde:
- zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 LP
- zu Beginn des 5. Fachsemesters: 80 LP
- zu Beginn des 7. Fachsemesters: 120 LP
- zu Beginn des 9. Fachsemesters: 160 LP.
- zu Beginn des 10. Fachsemesters: 190 LP
Ansprechperson:
Franziska Rosenlöcher
Gemäß der RahmenO Bachelor/Master werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn Sie die in Ihrem Studiengang geforderten Module nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen haben.
In der Studienfachberatung wird der aktueller Leistungsstand der Studierenden analysiert, um gemeinsam das weitere Studium geplant. Ziel ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der sich Studierenden zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten.
Kommen Studierende der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienverlaufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass die Studierenden rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.
Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung oder in besonderen Lebenslagen finden direkte Ansprechpersonen über das Zentrum für barrierefreies Studium der BTU. Hier können Fragen zum behinderungsbedingten Mehrbedarf, zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen und technischen Hilfsmitteln geklärt werden und es finden individuelle Beratungen und Studienunterstützung statt.
Diese Arbeit wird durch die Behindertenbeauftragten für die Standorte am Zentralcampus und Sachsendorf/Senftenberg unterstützt. Nachteilsausgleiche sind in der jeweiligen Rahmenordnung beschrieben (§ 7). Die Möglichkeit eines Sonderstudienplanes bzw. eines Teilzeitstudiums besteht grundsätzlich, solange dies in der fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung nicht ausgeschlossen wird.
Anträge für Nachteilsausgleiche stellen Sie bitte beim Prüfungsausschuss.