Beschreibung
Der Beruf der Hebamme ermöglicht einen einzigartigen Einblick in die Entstehung des Lebens und der Familie und vereint psychologische und medizinische Fachdisziplinen auf einmalige und außergewöhnliche Weise miteinander. Hebammen sind in den spannenden, durchaus ungewöhnlichen und besonderen Aufgabenfeldern der Bereiche Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Familienarbeit tätig.
Ab dem Wintersemester 2023/24 besteht eine Nachqualifizierungsmöglichkeit für altrechtlich ausgebildete Hebammen im Studiengangwissenschaft mit dem Abschluss als Bachelor. Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Aktuelles“.
Die Studierenden erwerben im Studium die Kompetenzen, um selbständig und umfassend Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit zu beraten und zu betreuen. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Hebammenwissenschaft erlangen die Fähigkeit, physiologische Geburten selbständig zu leiten sowie die Neugeborenen und Säuglinge zu untersuchen, pflegen und zu überwachen. Zudem erlernen die Studierenden die Forschungsgebiete der Hebammenwissenschaft kennen und anzuwenden sowie auf das berufliche Handeln zu übertragen und interdisziplinäre Handlungsfelder zu erschließen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen in ihren unterschiedlichen systemischen Kontexten in der hebammenspezifischen Versorgung berücksichtigt und perspektivisch weiterentwickelt werden.
Berufliche Tätigkeitsfelder
- Tätigkeit im Krankenhaus (Kreißsaal, Wochenstation, Präpartale Station)
- Freiberufliche Tätigkeit (Selbständige Hebamme, Hebammenpraxis, Geburtshaus)
- Akademische Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung an Hochschulen
- Lehrtätigkeit an Hochschulen
- Beratungstätigkeit in verschiedenen sozialen Ämtern, staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen
Bewerbung und Zulassung
Zugangsvoraussetzungen
- Die gesetzlichen Grundlagen für den Studiengang und das Bewerbungsverfahren bilden das Hebammengesetz (HebG) vom 22. November 2019 (BGBl. 2019 Teil I S. 1759) und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 08. Januar 2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 2).
- Das Studium gliedert sich in einen berufspraktischen und einen hochschulischen Teil. Der berufspraktische Teil findet in Kooperation mit Krankenhäusern statt (HebG, § 13, § 15), der hochschulische Teil der theoretischen und praktischen Lehre an der Hochschule (HebG, § 19 Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen).
- Für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiums ist ein Krankenhaus-Praxispartner die gesetzliche Voraussetzung (HebG, § 13).
- Das Bewerbungsverfahren für den Krankenhaus-Praxispartner findet in Kooperation mit und Koordination durch die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) statt.
- Nutzen Sie bitte die Liste der Krankenhaus-Praxispartner der BTU für den berufspraktischen Teil des Studiengangs und aktuell auch die Website der MUL-CT
- Die Bewerbung muss zuerst bei der MUL-CT als Praxispartner erfolgen, mit der Angabe des gewünschten Kooperationskrankenhauses. Der Vertrag mit dem Krankenhaus-Praxispartner bildet die Grundlage für die Bewerbung an der BTU für den Studiengang Hebammenwissenschaft.
- Die Bewerbung und Einschreibung an der BTU erfolgt mit dem Vertrag des Krankenhaus-Praxispartners.
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