Prüfungsinformationen

Prüfungspläne
Prüfungsanmeldung

>> siehe Studiengang Lehramt Primartstufe B.ED.,

Für die Anmeldung zu Prüfungen gelten Fristen!
Die Anmeldung zur Prüfung muss in den ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums online erfolgen. Überprüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Anmeldung in Ihrem „Online-Konto“.

  1. Die Prüfungsanmeldung erfolgt bei der/dem Modulverantwortlichen, der/die nicht immer der/die Lehrende ist.
  2. Für zweisemestrige Module findet die Anmeldung im ersten der beiden Semester statt.
  3. Nach erfolgreicher Prüfungsanmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
  4. Im Online Portal können Sie sich ein PDF-Dokument mit den Prüfungen generieren, zu denen Sie angemeldet sind. Speichern Sie es sich als Nachweis ab.
  5. Hinweis: Bei Bedarf Beantragung Nachteilsausgleich im Zuge der Anmeldung zur Prüfung!
Prüfungsformen

Continuous Assessment

Im Continuous Assessment setzt sich die Modulprüfung aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen (Teilleistungen) unterschiedlicher Form zusammen (§ 12 Abs.4 RahmenO-Ba 2016).

Klausuren

Klausuren dauern i. d. R. mindestens 90 und höchstens 180 Minuten. Klausuren können auch in elektronischer Form durchgeführt werden (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).

Bei Online-Klausuren erfolgt die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben zeitgleich für alle Prüfungsteilnehmer*innen unter Videoaufsicht. Das bedeutet, dass Studierende Kamera und Mikrofon während der Prüfung eingeschaltet haben müssen.

Mündliche Prüfungen

Mündliche Modulabschlussprüfungen haben i. d. R. eine Dauer von mindestens 15 und maximal 60 Minuten je Studierender bzw. Studierendem und Modul (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).

Mündliche Online-Prüfungen werden als Videokonferenz mit einem entsprechenden System durchgeführt. Alle Beteiligten haben während der Dauer der Prüfung ihre Kameras und Mikrofone eingeschaltet. Die Inhalte und Ergebnisse werden wie in einer Präsenzprüfung auch protokolliert. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist nicht gestattet.

Schriftliche Ausarbeitungen

Dabei handelt es sich in der Regel um Hausarbeiten, Projektberichte, Praxisberichte oder Essays.

Empfehlungen für das wissenschaftliche Arbeiten (aktuell in Überarbeitung)

Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit

>> siehe Studiengang Lehramt Primartstufe B.ED.,

  1. Eine versäumte Prüfungsleistung (= nicht Erscheinen am Prüfungstermin bzw. nicht fristgerechte Abgabe einer schriftlichen Ausarbeitung) gilt bei nachgewiesener Krankheit als nicht unternommen. 
  2. Die akute Krankheit muss innerhalb von fünf Werktagen nach dem anberaumten Prüfungstermin bzw. dem Zeitablauf mit dem Formular „Ärztliches Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ von einer/m Ärztin/Arzt bestätigt werden.
  3. Im Formular sollen unter „Prüfung“ alle betroffenen Prüfungen aufgeführt werden (ggf. auf einem gesonderten Blatt).
  4. Die schriftliche Anzeige und die ärztliche Bescheinigung sind beim Studierendenservice (Team 3 , Email: studium+serviceteam3(at)b-tu.de) einzureichen.