Prüfungsinformationen
Beitrag vom 28.01.2026
Liebe Studierende,
im Folgenden möchten wir Sie über einige wichtige Regelungen informieren, die Ihre Studienorganisation und Prüfungsleistungen betreffen.
Kennzeichnungspflicht bei Gruppenarbeiten
Bei allen gemeinsam eingereichten schriftlichen Arbeiten – sowohl bei Hausarbeiten als auch bei Abschlussarbeiten – muss klar kenntlich gemacht werden, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde. Diese Kennzeichnung ist verpflichtend und dient der transparenten Leistungsbewertung.
Module mit Continuous Assessment (MCA)
- Die Gewichtung aller Teilleistungen ist in der jeweiligen Modulbeschreibung festgelegt. Die Gesamtnote ergibt sich aus den gewichteten Teilleistungen.
- Eine einzelne Teilleistung mit 5,0 führt daher nicht automatisch zum Nichtbestehen des Moduls.
- Eine Überarbeitung einer Teilleistung liegt im Ermessen der/des Dozierenden und ist nicht pauschal möglich.
- Auch hier gilt bei schriftlich gemeinsam verfassten Arbeiten die Kennzeichnungspflicht.
Widerspruch gegen Modulnoten
Ein Widerspruch gegen eine Modulnote ist erst nach deren Eintragung ins Prüfungsportal möglich. Also v.a. bei MCA-Modulen erst nach Abschluss aller Teilleistungen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch substanziellbegründet sein muss. Eine „Substanzielle Begründung" bedeutet im Prüfungsrecht, dass ein Widerspruch konkret, nachvollziehbar und auf den Einzelfall bezogen darlegen muss, warum die Bewertung fehlerhaft ist.
Digitale Einreichung von Hausarbeiten und Bachelorarbeiten
Hausarbeiten können Sie in der Regel digital einreichen – per Moodle oder E-Mail. Die Dozierenden teilen den genauen Abgabeort rechtzeitig mit.
Bachelorarbeiten müssen aktuell leider noch auf zwei Wegen abgeben werden:
- Digital: per E-Mail an den Studierendenservice und an beide Gutachter:innen
- Gedruckt: in dreifacher gebundener Ausfertigung
Tipp zur Bindung: Da die Art der Bindung nicht in die Bewertung einfließt, reicht eine einfache und günstige Variante – z. B. eine Ringbindung.
Ausblick: Die Rahmenordnung wird derzeit überarbeitet. Zukünftig soll eine rein digitale Abgabe von Bachelorarbeiten möglich sein. Wann genau das in Kraft tritt, steht noch nicht fest.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antonia Käppler
Prüfungsausschussvorsitzende
im Namen des ganzen Instituts für Erziehungswissenschaften
Semesterablaufpläne
Prüfungstermine WiSe 2025 / 2026
>> siehe Studiengang Lehramt Primartstufe B.ED.,
Für die Anmeldung zu Prüfungen gelten Fristen!
Die Anmeldung zur Prüfung muss in den ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums online erfolgen. Überprüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Anmeldung in Ihrem „Online-Konto“.
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt bei der/dem Modulverantwortlichen, der/die nicht immer der/die Lehrende ist.
- Für zweisemestrige Module findet die Anmeldung im ersten der beiden Semester statt.
- Nach erfolgreicher Prüfungsanmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
- Im Online Portal können Sie sich ein PDF-Dokument mit den Prüfungen generieren, zu denen Sie angemeldet sind. Speichern Sie es sich als Nachweis ab.
- Hinweis: Bei Bedarf Beantragung Nachteilsausgleich im Zuge der Anmeldung zur Prüfung!
Continuous Assessment
Im Continuous Assessment setzt sich die Modulprüfung aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen (Teilleistungen) unterschiedlicher Form zusammen (§ 12 Abs.4 RahmenO-Ba 2016).
Klausuren
Klausuren dauern i. d. R. mindestens 90 und höchstens 180 Minuten. Klausuren können auch in elektronischer Form durchgeführt werden (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).
Bei Online-Klausuren erfolgt die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben zeitgleich für alle Prüfungsteilnehmer*innen unter Videoaufsicht. Das bedeutet, dass Studierende Kamera und Mikrofon während der Prüfung eingeschaltet haben müssen.
Mündliche Prüfungen
Mündliche Modulabschlussprüfungen haben i. d. R. eine Dauer von mindestens 15 und maximal 60 Minuten je Studierender bzw. Studierendem und Modul (§ 12 Abs.3 RahmenO-Ba 2016).
Mündliche Online-Prüfungen werden als Videokonferenz mit einem entsprechenden System durchgeführt. Alle Beteiligten haben während der Dauer der Prüfung ihre Kameras und Mikrofone eingeschaltet. Die Inhalte und Ergebnisse werden wie in einer Präsenzprüfung auch protokolliert. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist nicht gestattet.
Schriftliche Ausarbeitungen
Dabei handelt es sich in der Regel um Hausarbeiten, Projektberichte, Praxisberichte oder Essays.
Empfehlungen für das wissenschaftliche Arbeiten (aktuell in Überarbeitung)
>> siehe Studiengang Lehramt Primartstufe B.ED.,
- Eine versäumte Prüfungsleistung (= nicht Erscheinen am Prüfungstermin bzw. nicht fristgerechte Abgabe einer schriftlichen Ausarbeitung) gilt bei nachgewiesener Krankheit als nicht unternommen.
- Die akute Krankheit muss innerhalb von fünf Werktagen nach dem anberaumten Prüfungstermin bzw. dem Zeitablauf mit dem Formular „Ärztliches Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ von einer/m Ärztin/Arzt bestätigt werden.
- Im Formular sollen unter „Prüfung“ alle betroffenen Prüfungen aufgeführt werden (ggf. auf einem gesonderten Blatt).
- Die schriftliche Anzeige und die ärztliche Bescheinigung sind beim Studierendenservice (Team 3 , Email: studium+serviceteam3(at)b-tu.de) einzureichen.
