Promotionsprogramme

Neben der Individualpromotion besteht an der BTU Cottbus-Senftenberg auch die Möglichkeit, im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms zu promovieren.

Während die Individualpromotion größtenteils autonom durchgeführt wird, bietet die strukturierte Promotion eine klare Struktur mit definiertem Curriculum oder Qualifizierungsprogramm, obligatorischen Veranstaltungen und einer festgelegten Forschungsthematik.

Neben Graduiertenkollegs, extern gefördert oder unter Beteiligung der BTU Graduate Research School, werden auch folgende englischsprachige Promotionsstudiengänge angeboten:

Kontakt

Referat Wissenschaftlicher Nachwuchs

Dr. Stella Gypser
Koordinatorin Promotionsstudiengänge
T +49 (0)355 69 4633
stella.gypser(at)b-tu.de

Für die Zulassung zu einem Promotionsstudiengang ist eine Bewerbung erforderlich. Mit dem Semester der Zulassung beginnt die Promotionsphase.

Die fachliche und überfachliche Qualifizierung in den Studiengängen wird durch ein promotionsbegleitendes Curriculum mit modularisierten Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS gewährleistet.

Wie und wo bewerbe ich mich für die Zulassung zu einem Promotionsstudiengang?

Vollständige Bewerbungsunterlagen sind über das Online-Portal MoveOn einzureichen. Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung auf Vollständigkeit, Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und Eignung des Forschungsvorhabens, wird Ihre Bewerbung an potenzielle Betreuende geschickt, die über die entsprechende fachliche Expertise und freie Kapazitäten zur Aufnahme von Promovierenden verfügen. 

Die Betreuungszusage einer promotionsberechtigten Hochschullehrerin oder eines promotionsberechtigten Hochschullehrers ist eine Voraussetzung für die Annahme als Promotionsstudierende/r. Sie dokumentiert insbesondere das Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers mit dem Promotionsthema, als auch ihre oder seine Bereitschaft, das Promotionsvorhaben zu betreuen.
Mit dem Semester der Annahme und Zulassung zum Studiengang beginnt die Promotionsphase.

Informationen zu den Zulassungsbedingungen, erforderlichen Bewerbungsunterlagen sowie dem Curriculum entnehmen Sie bitte den Seiten der entsprechenden Promotionsstudiengänge.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren bestimmt sich nach dem Promotionsstudiengang, in dem Sie promovieren möchten. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf den Webseiten der entsprechenden Studiengänge. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen dienen als Orientierung:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung im Original z.B. schulabschlusszeugnis oder Abiturzeugnis
    Ist das Original oder die Kopie nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen.
  • Beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden aller bisheriger Hochschulabschlüsse z.B. Bachelor, Master oder gleichwertig
    Sind die Originale oder die Kopien nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen.
  • 1-2 Seiten Zusammenfassung der Masterarbeit oder entsprechender akademischer Abschlussarbeit (z.B. Diplomarbeit)
  • 2 Empfehlungsschreiben
    Von Hochschullehrern (z.B. Betreuer der Masterarbeit), ehemaligen Arbeitgebern oder Projektpartnern
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse
  • Ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung
  • Ein Passfoto in Farbe
  • Ein aussagekräftiges Exposé über Ihr Forschungsvorhaben.
    Bitte verwenden Sie die vorgegebene, programmspezifische Vorlage.
Gibt es Bewerbungsfristen?

Es bestehen keine Bewerbungsfristen, Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Für eine Immatrikulation zum Sommersemester (Beginn Anfang April) empfehlen wir eine Bewerbung bis spätestens 1. November, für eine Immatrikulation zum Wintersemester (Beginn Anfang Oktober) bis spätestens 1. Mai.

Wie geht es mit meiner Bewerbung weiter?

1. Deutsche und EU-Staatsangehörige mit deutschem Hochschulabschluss

Nach einer positiven Begutachtung und dem Erhalt einer Betreuungszusage prüft die Fakultät Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/in und informiert Sie über das Ergebnis. Sofern Sie einen positiven Bescheid erhalten, müssen Sie sich als Promotionsstudierende/r immatrikulieren. Die Fakultät leitet Ihre Unterlagen für die nächsten Schritte an den Studierendenservice weiter.

Weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf der Webseite des Studierendenservice oder Sie senden eine E-Mail an immatrikulation(at)b-tu.de.

Kontakt

Studierendenservice
Tim Jonas Lehmann
T +49 (0)355 69-5604
immatrikulation(at)b-tu.de
Hauptgebäude 0.27

2. Nicht-EU- Staatsangehörige und EU- Staatsangehörige mit ausländischem Hochschulabschluss

Nach einer positiven Begutachtung und dem Erhalt einer Betreuungszusage prüft die Fakultät Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/in und informiert Sie über das Ergebnis. Sofern Sie einen positiven Bescheid erhalten, müssen Sie sich als Promotionsstudierende/r immatrikulieren. Die Fakultät leitet Ihre Unterlagen für die nächsten Schritte an das International Relations Office weiter.

Weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie am Welcome and Registration Point oder Sie senden eine E-Mail an internationaladmission(at)b-tu.de.

Kontakt

International Relations Office
Katrin Kunze
T +49 (0)355 69-2768
internationaladmission(at)b-tu.de
Hauptgebäude 4.10