FAQ

Fragen zu Bewerbungsunterlagen

Welche Unterlagen sind bei einer Bewerbung in Deutschland üblicherweise erforderlich?

Eine Bewerbung in Deutschland sollte immer einen aktuellen Lebenslauf beinhalten. Zusätzlich kann ein Anschreiben verfasst werden. Wie diese Dokumente am besten gelingen, können Sie unter Bewerbungstipps nachlesen oder Sie besuchen unsere Seminare oder nutzen die Beratung!

Zusätzlich können Sie Zeugnisse und andere relevante Zertifikate an Ihre Bewerbung anhängen.

Wie lang sollte ein Lebenslauf sein?

Das kommt ganz darauf an wie viel Erfahrung und „Lebensstationen“ Sie schon haben und hatten. Normalerweise sind studentische Lebensläufe eine Seite. Wenn Sie bereits Berufserfahrung haben, können es auch zwei Seiten werden. Mehr über den Lebenslauf erfahren Sie hier.

Welche Angaben sind freiwillig? (Foto, Nationalität, Religion, Alter, Familie)

Die Inhalte des Lebenslaufs sollten nach eigenem Ermessen entschieden werden. Während das Fehlen einiger Elemente, wie Ihre Kontaktdaten sowie Erfahrung und Bildung, dem Sinn eines Lebenslaufs entgegenwirken würden, sind andere Daten reiner Zusatz, um Ihre Chancen zu erhöhen. Dazu gehören Informationen wie Nationalität, Alter oder Familienstand, aber auch ein Foto ist heutzutage keine Pflicht mehr. Sie sollten sich also immer fragen: Steigert die Angabe dieser Information meine Chance auf eine Einladung zum Bewerbungsgespräch?

In welcher Sprache sollte ich meine Bewerbung verfassen?

Ihre Bewerbungsunterlagen (z.B. Lebenslauf, Anschreiben) sollten auf Deutsch geschrieben sein. Nur bei bestimmten Unternehmen (meistens internationalen) können die Bewerbungsunterlagen in einer anderen Sprache verfasst werden.

Wie gehe ich mit Lücken in meinem Lebenslauf um?

Jahrelang wurde den Bewerbern eingetrichtert, dass ein lückenloser Lebenslauf das Non plus Ultra sei. Aber seien wir mal ehrlich: Welches Leben verläuft schon ohne Stolpersteine? Und das wissen auch die Personalverantwortlichen. Die Frage ist nur wie man mit „Lücken“ oder beruflichen Brüchen im Lebenslauf umgeht. 

Eines vorweg: Lügen ist keine geeignete Strategie! Stehen Sie zu Ihren Entscheidungen und vermeiden Sie unklare Umschreibungen. Sie sollten ihre Brüche im Lebenslauf nicht verschleiern aber auch nicht in der Vordergrund rücken. Vermitteln Sie, dass Sie gestärkt aus dieser Situation hervorgegangen sind und durchaus etwas für sich gelernt haben. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion ist wertvoll und spricht eher für als gegen Sie. Ein Pauschalrezept für die richtige Wortwahl gibt es hier allerdings nicht. Jede Situation, jeder Lebenslauf bedarf individueller Lösungen. Setzen Sie sich ausgiebig mit ihrem Lebenslauf und ihrer Situation auseinander und holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines individuellen Lebenslaufes.

Vorbereitung ist alles. Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sollten Sie auf jeden Fall mit Fragen bezüglich ihrer Angaben rechnen. Bei der ein oder anderen Lücke wird der potentielle Arbeitgeber vielleicht noch einmal nachhaken. Dann hilft es sich schon im Vorfeld gute Argumente überlegt zu haben. Treten Sie selbstbewusst auf und stehen Sie zu ihren Entscheidungen.

Tipp: Lücken bis zu drei Monaten werden in der Regel als unproblematisch angesehen.

Muss ich Referenzen in meinem Lebenslauf angeben?

Grundsätzlich ist die Angabe von persönlichen Referenzen (z.B. Telefonnummern ehemaliger Arbeitgeber) im Lebenslauf überflüssig. Als Referenz gilt in Deutschland Ihr Arbeitszeugnis. (Siehe Frage: Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung?)

Im akademischen Bereich können auch veröffentlichte Paper oder abgeschlossene Projektseiten verlinkt werden.

Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung?

Beigefügte Zeugnisse und Urkunden unterstreichen die Seriosität Ihrer Bewerbung und sind daher ein wichtiger Bestandteil. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, Angaben in Ihrem Anschreiben und Lebenslauf zu überprüfen. Grundsätzlich gilt daher, alle genannten Angaben zur beruflichen Laufbahn durch Zeugnisse zu belegen - auch Zeugnisse und Zertifikate, die Ihrer Ansicht nach keine zufriedenstellende Leistung zeigen, um Misstrauen seitens des Arbeitgebers zu vermeiden.

In Zeiten der Online-Bewerbung ist dieser Anspruch jedoch aufgrund der begrenzten Größe des E-Mail-Anhangs nicht mehr erfüllbar. Hier sind einzig das letzte Universitätsabschlusszeugnis und das aktuelle Arbeitszeugnis, falls vorhanden, erforderlich. Dabei unterscheidet man ein "Einfaches Arbeitszeugnis" (unter 3 Monate Anstellung) und ein "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" (beinhaltet auch eine Charaktereinschätzung des Arbeitnehmers).

Auch hier gilt: Alle Zeugnisse werden zusammengefasst und dem bereits bestehenden PDF-Dokument im Anhang der E-Mail beigefügt, sodass nur ein PDF-Dokument mit allen Bewerbungsunterlagen gesendet wird.

Spielt meine Nebenjob-Erfahrung eine Rolle, wenn ich mich für eine studienbezogene Stelle bewerbe?

Berufserfahrung umfasst im Grunde alle Tätigkeiten, bei denen praktische Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden können. Dazu zählen:

  • Praktika
  • Werkstudentenjobs
  • Schüler- und Ferienjobs
  • Minijobs
  • Projektarbeiten
  • vorherige Stellen

Es ist aber ratsam, im Lebenslauf nicht alle jemals ausgeübten Ferien- oder Minijobs aufzuführen. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf solche Tätigkeiten, die für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. Falls Sie jedoch viele kurze Jobs hatten, die thematisch nicht zur Stelle passen, kann es sinnvoll sein, diese im Lebenslauf zu erwähnen, um eventuelle Lücken im Werdegang zu erklären.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sollten als einzelner Punkt aufgeführt werden.

Bewerbung im Ausland: Müssen Zeugnisse aus dem Heimatland übersetzt werden?

Zeugnisse und Zertifikate belegen, dass die Angaben in Ihrem Anschreiben und Lebenslauf wahrheitsgemäß sind. Daher ist eine Übersetzung der Zeugnisse sinnvoll, wobei sie nicht eigenhändig übersetzt werden sollten. Dies macht selten einen professionellen Eindruck. Auch birgt die „Zeugnissprache“ ihre Tücken, weswegen ein professioneller Übersetzer die bessere Wahl ist. 

Zudem ist es üblich, die Übersetzung beglaubigen zu lassen. Auch wenn eine Beglaubigung meist neben der professionellen Übersetzung zusätzliche Kosten bedeutet, unterstreicht sie die Qualität und Seriosität Ihrer Bewerbung. Sparen Sie nicht am falschen Ende! 

Rechtliche Fragen zur Arbeit

Gibt es eine Probezeit für Praktika und Werkstudentenstellen?

Hier gilt, was in Ihrem Praktikums- oder Werkstudentenvertrag steht. Ist dort eine Probezeit festgelegt, dann gibt es auch eine Probezeit. Diese sollte an die Länge des Praktikums angepasst sein. Bei Werkstudententätigkeiten besteht meist eine reguläre Probezeit von 6 Monaten.

Falls Ihr Arbeitgeber keinen Praktikums- oder Werkstudentenvertrag zur Unterschrift vorgelegt hat, sollten Sie unbedingt das Gespräch suchen und auf einen Vertrag bestehen. Warum ist das wichtig? Ein Arbeitsvertrag legt alle rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses fest, wie etwa Ihr Gehalt, die Befristung, Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch. Sollte es zu Unklarheiten oder Konflikten kommen, dient der Arbeitsvertrag als verbindliche Grundlage. Denn: Was im Vertrag geregelt ist, gilt!

Angaben ohne Gewähr. Im Notfall kann Ihnen ein Arbeitsrechtsanwalt helfen.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe?

Diese Angaben sollte ein Arbeitsvertrag auf jeden Fall enthalten

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Startdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Einsatzort
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Angaben zu Ihrer Arbeitszeit
  • Ihr Gehalt
  • Ihr Urlaubsanspruch
  • Angaben zur Pausenregelung
  • Kündigungsfristen

Des Weiteren sind diese Angaben sinnvoll:

  • Angaben zu einer eventuellen Befristung und Probezeit
  • Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
  • Regelung für Nebentätigkeiten
  • Regelung zur privaten Nutzung von Internet und Telefon
  • Regelung zu Reisekosten und Spesen
  • Verschwiegenheitsklausel
  • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Oft müssen Sie daher auch noch andere Dokumente unterzeichnen, z.B. eine Datenschutzerklärung oder eine zusätzliche Verschwiegenheitserklärung.

Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag auf jeden Fall gründlich durchlesen und Fragen direkt adressieren. Beachten Sie dabei Arbeitszeitbeschränkungen, Steuerfreibetrag und evtl. Visabestimmungen, etc.

Angaben ohne Gewähr. Bei Verstößen gegen Ihren Arbeitsvertrag kann Ihnen ein Arbeitsrechtsanwalt helfen.

Worauf muss ich achten, wenn ich neben dem Studium arbeite?

Arbeiten neben dem Studium ist immer möglich und verschafft nicht nur eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit, sondern ermöglicht auch erste Praxiserfahrung. Dies sollten Sie jedoch beachten:

  • Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um andere Vorteile nicht zu verlieren z.B. zahlen Sie auf Ihre Beschäftigung keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Sie können Ihren Kindergeldanspruch verlieren und auch Stipendien können bei mehr als 20 Stunden in Gefahr geraten. Reden Sie also vorab mit dem Stipendienträger.
  • Für Beschäftigungen während eines dualen Studiums gelten besondere Regelungen, die man bei der Renten- und Krankenversicherung erfragen muss.
  • Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums (in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben) sind Studierende sozialversicherungsfrei. Die Höhe der Wochenarbeitszeit und der Vergütung sind dabei unerheblich. Bei einem freiwilligen Praktikum während des Studiums, das zwar zweckmäßig, aber nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt nur, wenn die Praktikumsvergütung 538 Euro im Monat nicht übersteigt.
  • Übersteigt das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2024 538 Euro im Monat, müssen sich Studierende selbst krankenversichern und Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Das gilt auch, wenn sie familienversichert sind! Zum Einkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen. Ausgenommen sind Minijobs.
  • BAföG-Empfänger:innen, die mehr als 536 Euro verdienen, müssen einen Teil des Einkommens mit der staatlichen Förderung verrechnen.
  • In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie für 26 Wochen im Jahr die 20 Stunden-Woche überschreiten. Dies muss aber vorab angekündigt sein (z. B. weil Sie sonst bei den Krankenkassen den Status als Student:in verlieren könnt). Reden Sie daher zuvor mit Ihrem Arbeitgeber!
  • Dem regelmäßigen Arbeitsverdienst sind auch anteilig Sonderzahlungen (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) hinzuzurechnen. Beachten Sie daher, dass Sie bei monatlich 538 Euro plus Weihnachtsgeld nicht mehr als geringfügig beschäftigt gelten!

Angaben ohne Gewähr.

Darf ich als internationaler oder Austauschstudent in Deutschland arbeiten? Wie viele Stunden darf ich arbeiten?

Als internationaler oder Austauschstudent dürfen Sie in Deutschland arbeiten, aber es gibt bestimmte Einschränkungen.

Seit dem 1. März 2024 gelten folgende Regelungen für internationale Studierende:

Arbeitszeit:

  • 140 volle oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr arbeiten
  • Alternativ können Sie bis zu 20 Stunden pro Woche als Werkstudent arbeiten

Besonderheiten:

  • Halbe Arbeitstage sind Tage mit bis zu 4 Arbeitsstunde
  • Während der Vorlesungszeit dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten
  • In den Semesterferien können Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (26 Wochen pro Jahr Maximum). Dies muss vorab vom Arbeitgeber an Krankenkasse und Finanzamt bekanntgegeben worden sein.
  • Tätigkeiten als studentische Hilfskraft an der Universität fallen nicht unter diese Beschränkungen und können zusätzlich ausgeübt werden
  • Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums zählen nicht zu den 140 erlaubten Arbeitstagen

Einschränkungen:

  • Als Vollzeitstudent dürfen Sie nicht in Vollzeit (30-40 Stunden pro Woche) arbeiten, da dies Ihren Studentenstatus gefährden würde
  • Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen nicht freiberuflich arbeiten oder sich selbstständig machen
  • Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Beschränkungen zum Gesamteinkommen im Jahr auch auf internationale Studierende zutreffen (siehe dafür Frage: "Worauf muss ich achten, wenn ich neben dem Studium arbeite?")

Angaben ohne Gewähr.

Welcher Steuerklasse gehöre ich an?

Für internationale Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für inländische Studenten in Bezug auf die Steuerklassen.
Als Student gehören Sie in der Regel der Steuerklasse I an. Diese Steuerklasse wird automatisch vom Finanzamt zugeteilt, wenn Sie nicht verheiratet sind.

Sollten Sie einen zweiten Job haben, wird der zweite Job in der Steuerklasse VI versteuert.

Hier finden Sie eine Übersicht. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen. Es gibt auch die Möglichkeit einem Lohnsteuerhilfeverein beizutreten.

Angaben ohne Gewähr.