Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.
Aufgaben und Befugnisse des Fakultätsrats
- Wahl von Dekanin/Dekan und Prodekanin/Prodekan
- beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben. Insbesondere berät er den Rechenschaftsbericht des Dekans und entscheidet über dessen Entlastung
- Der Fachbereichsrat ist zuständig für:
- den Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
- die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
- die Entscheidung über Berufungsvorschläge,
- die Entscheidung über Habilitationen,
- die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich