Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können.

Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation.
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500- das Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden.
Anträge werden an das Studenten- oder Studierendenwerk gerichtet, das für die jeweilige Hochschule zuständig ist – für die BTU das Studentenwerk Frankfurt (Oder).

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