Praktika / Praktikumsbeauftragte
Die oder der Praktikumsbeauftragte ist für die Anerkennung, Prüfung und Organisation von Vorpraktika oder im Studiengang zu absolvierenden Praktika verantwortlich.
Kurzübersicht über die Praktika der Fakultät 6
Detaillierte Bestimmungen zum Praktikum sind der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen. Die in der Übersicht aufgeführten Bedingungen sind Mindestbedingungen, um die Tätigkeit als Praktikum anzuerkennen.
