Aktuelles

Studie zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen

Eine von Prof. Dr. Schnellenbach mitverfasste Evaluation und Analyse des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ist nun online verfügbar. 

Ludwig-Erhard-Preis geht an Dr. Julia Fischer

Der Ludwig-Erhard-Preis für die beste Dissertation geht 2024 an Dr. Julia Fischer, deren Promotion an unserem Lehrstuhl von PD Dr. Gunther Markwardt betreut wurde.

Die prämierte Dissertation zur Umsetzungsqualität der Schuldenbremse in den Bundesländern ist bei SpringerGabler erschienen und hier zu finden. 

Öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 23. September 2024 hat Prof. Dr. Schnellenbach als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Thema der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025. Im Detail ging es u.a. um die Auswirkung der Schuldenbremse auf öffentliche Investitionen, die Verfassungskonformität des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung und die Effekte der Wachstumsinitiative der Regierung. Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen finden sich auf der Webseite des Bundestages. 

Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. April

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Prof. Dr. Jan Schnellenbach einen Gastbeitrag mit dem Titel „Politik wird nicht besser, wenn sie autoritär ist“ veröffentlicht. In diesem Beitrag wird ein autoritärer Ansatz in der Wirtschafts- und Klimapolitik kritisiert, der individuelle Freiheit und ökonomische Effizienz geringschätzt. 

Konferenzpräsentation in Dallas, TX

Bei der Jahrestagung der Public Choice Society in Dallas hat Professor Schnellenbach am 15. März ein Papier zum Thema Mission-Oriented Innovation Policy: A Behavioral Political Economy Approach präsentiert. 

Prüfungsausschuss: Auflagenmodule

Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung von Auflagenmodulen durch den Prüfungsausschuss nur möglich ist, wenn Sie doch noch nachweisen können, dass Sie ein Modul mit den selben Inhalten des Auflagenmoduls bereits im Bachelorstudium erfolgreich absolviert haben.

Es gibt keinen weiteren Grund, der eine Aufhebung des Auflagenmoduls rechtfertigt. Wir bitten Sie, von Anfragen bezüglich Ihrer Auflagenmodule abzusehen, sofern Sie sich nicht ganz sicher sind, dass bei der Zulassung ein äquivalentes Bachelormodul übersehen wurde.

Hinweise für Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten

Eine aktualisierte Fassung der Hinweise für Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier.