Aktuelles

Ludwig-Erhard-Preis geht an Dr. Julia Fischer

Der Ludwig-Erhard-Preis für die beste Dissertation geht 2024 an Dr. Julia Fischer, deren Promotion an unserem Lehrstuhl von PD Dr. Gunther Markwardt betreut wurde.

Die prämierte Dissertation zur Umsetzungsqualität der Schuldenbremse in den Bundesländern ist bei SpringerGabler erschienen und hier zu finden

Öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Am 23. September 2024 hat Prof. Dr. Schnellenbach als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Thema der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025. Im Detail ging es u.a. um die Auswirkung der Schuldenbremse auf öffentliche Investitionen, die Verfassungskonformität des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung und die Effekte der Wachstumsinitiative der Regierung. Die schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen finden sich auf der Webseite des Bundestages

Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23. April

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat Prof. Dr. Jan Schnellenbach einen Gastbeitrag mit dem Titel „Politik wird nicht besser, wenn sie autoritär ist“ veröffentlicht. In diesem Beitrag wird ein autoritärer Ansatz in der Wirtschafts- und Klimapolitik kritisiert, der individuelle Freiheit und ökonomische Effizienz geringschätzt. 

Konferenzpräsentation in Dallas, TX

Bei der Jahrestagung der Public Choice Society in Dallas hat Professor Schnellenbach am 15. März ein Papier zum Thema Mission-Oriented Innovation Policy: A Behavioral Political Economy Approach präsentiert

Kommentar zur Klimagerechtigkeit

In der Zeitung Die Welt hat Professor Schnellenbach die wirtschaftspolitischen Vorschläge des Deutschen Ethikrats zum Thema Klimagerechtigkeit kritisch kommentiert

Master-Seminar im Sommersemester 2024

Das Programm für das Master-Seminar im Sommersemester 2024 finden Sie hier

Anhörung zu Sondervermögen im Saarländischen Landtag

Am 5. Dezember hat Prof. Schnellenbach als Sachverständiger an einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Saarländischen Landtags teilgenommen. Bei der Anhörung ging es um die Frage, ob der Transformationsfonds des Saarlandes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse noch als verfassungskonform gelten kann.

Die teilnehmenden Sachverständigen aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften beurteilten diese Frage größtenteils skeptisch. Der Weg, Kreditermächtigungen des Staates in Notlagenjahren anzusparen und an der Schuldenbremse vorbei in die Zukunft zu transferieren sei nach dem Urteil nicht mehr gangbar. Prof. Schnellenbach wies außerdem darauf hin, dass die Notlagenbegründung des Saarlandes unter Verweis auf hohe Energiepreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine schon 2022 wenig plausibel war. Angesichts weiterhin robuster Daten für Beschäftigung, Wachstum und Steuereinnahmen, sei es höchst unwahrscheinlich, dass sich mit einer jährlich erneuerten Feststellung einer Notlage der Transformationsfonds gerettet werden kann. 

Kommentar zur Schuldenbremse

In der Tageszeitung Die Welt vom 28. November 2023 hat Prof. Schnellenbach einen Kommentar zu den wirtschafts- und finanzpolitischen Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse veröffentlicht. 

Vortrag zur Reform der EU-Fiskalregeln

Derzeit wird zwischen der EU-Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten eine Reform der EU-Fiskalregeln kontrovers verhandelt. Zum Stand der Entwicklung und der ökonomischen Bewertung der Reformvorschläge hat Prof. Schnellenbach am 7. November einen Vortrag im Ökonomischen Arbeitskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin gehalten. 

Dabei wurde vor allem das Problem der fehlenden Automatismen und großen Interpretationsbedürftigkeit der neu vorgeschlagenen Regeln diskutiert, die keine sichere Durchsetzung nachhaltiger Finanzpolitik in den EU-Mitgliedstaaten erwarten lassen. Den Kriterien, die empirisch für das Funktionieren von Fiskalregeln wichtig sind, wie Einfachheit, Transparenz und Eindeutigkeit, werden die bisher diskutierten Regeln nicht gerecht. 

Tagung Strukturwandel in Braunkohlerevieren

Am 9. und 10. November 2023 findet an der BTU eine vom Lehrstuhl für Mikroökonomik mitorganisierte interdisziplinäre Tagung zum Thema Strukturwandel in Braunkohlerevieren statt. Nähere Informationen finden Sie hier

Keynote beim Wirtschaftsempfang der Bundes- und Landtagsfraktionen der FDP

Beim Wirtschaftsempfang anlässlich der Mandatsträgerklausur der Land- und Bundestagsfraktionen der FDP hat Jan Schnellenbach am 9. Juni im Maximilianeum in München eine Keynote zum Thema „Standortfaktoren im globalen Wettbewerb” gehalten. 

Anhörung im Finanzausschuss Schleswig-Holstein

Am 1. Juni nahm Jan Schnellenbach an einer Anhörung im Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen teil, in der die automatische Korrektur der sogenannten Kalten Progression in der Einkommensteuer diskutiert wurde. Die zugrundeliegende schriftliche Stellungnahme findet sich hier

Diskussion im taz lab 2023

Im Rahmen des taz lab 2023 hat Jan Schnellenbach am 22. April mit Ursula Rao (MPI für ethnologische Forschung, Leipzig) über Technologieoptimismus, Wachstum und Marktwirtschaft unter den Bedingungen des Klimawandels diskutiert. 

Kommentar zur geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Ein Kommentar von Jan Schnellenbach zur ökonomischen Einschätzung der geplanten Wärmepumpenpflicht in Privathäusern ist in der WELT erschienen

Forschungspräsentation

Am 18. März 2023 hat Jan Schnellenbach einen Forschungsbeitrag zum Thema 

Limits to interventionist policies during and after the pandemic: Are we on a slippery slope?

bei der Jahrestagung der Public Choice Society in Seattle präsentiert. 

Kommentar zur Reform des WissZeitVG in der FAZ

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist ein Kommentar zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von Christian Lessmann (TU Dresden), Tim Krieger (Uni Freiburg) und Jan Schnellenbach (BTU) erschienen.

Prüfungsausschuss: Auflagenmodule

Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie, dass eine Aufhebung von Auflagenmodulen durch den Prüfungsausschuss nur möglich ist, wenn Sie doch noch nachweisen können, dass Sie ein Modul mit den selben Inhalten des Auflagenmoduls bereits im Bachelorstudium erfolgreich absolviert haben.

Es gibt keinen weiteren Grund, der eine Aufhebung des Auflagenmoduls rechtfertigt. Wir bitten Sie, von Anfragen bezüglich Ihrer Auflagenmodule abzusehen, sofern Sie sich nicht ganz sicher sind, dass bei der Zulassung ein äquivalentes Bachelormodul übersehen wurde.

Hinweise für Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten

Eine aktualisierte Fassung der Hinweise für Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier.