Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung auf Fakultätsebene an Hochschulen. Er beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben.
Zusammensetzung
Er setzt sich aus sechs gewählten Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, zwei Mitglieder der Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter und zwei Studierende zusammen.
Aufgaben
- den Erlass von Satzungen, Prüfungs- und Studienordnungen
- den Erlass von Promotions- und Habilitationsordnungen
- die Mitwirkung an der und die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät
- die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre, Forschung und akademischer Dienstleistung in der Fakultät
- die Wahl und die Abwahl der Dekanin oder des Dekans, der Prodekaninnen und Prodekane sowie der Studiendekaninnen und Studiendekane
- Vorschlag an Dekanin oder Dekan für Antrag an Präsidentin oder Präsident auf Verleihung der außerplanmäßigen Professur oder Bestellung einer Honorarprofessorin / eines Honorarprofessors
- die Beschlussfassung über die Verleihung der Würde eines Ehrendoktors nach der Promotionsordnung
- die Entscheidung über die Einrichtung und Auflösung von Fakultätseinrichtungen so wie den Vorschlag für ihre Leitung
Vorsitzender des Fakultätsrates
Prof. Dr. rer. pol. Frank Wätzold
T + 49 (0) 355 69 2813
frank.waetzold(at)b-tu.de
