Verlängerte Abgabefristen für Bachelor- und Masterarbeiten, keine Nachteile für BAföG-Förderungen

Entsprechende Regelungen sind mit Bund und Land abgestimmt worden (english version below)

Wie ist es mit der Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten?

Die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium des Landes Brandenburg haben vereinbart, dass die Abgabefristen von Bachelor- und Master-Arbeiten um zwei Monate verlängert werden. Das gilt somit auch an der BTU.

What about the submission of the Bachelor and Master theses?

The universities and the Ministry of Science of the State of Brandenburg have agreed that the deadlines for submitting Bachelor's and Master's theses will be extended by two months. This also applies to the BTU.

Gibt es Auswirkungen für meine BAFöG-Förderung?

BAföG-berechtigten Studierenden entstehen durch die Verschiebung der Präsenzlehrveranstaltungen keine Nachteile. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in einem Erlass vom 13. März klargestellt, dass die pandemiebedingte Verlängerung von vorlesungsfreien Zeiten durch das Verschieben von Präsenzlehrveranstaltungen keinen Einfluss auf die BAföG-Förderung hat. Sobald die Hochschulen ein Online-Lehrangebot zur Verfügung stellen, um den Ausbildungsbetrieb auf diese Weise aufrecht zu erhalten, sind BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger jedoch verpflichtet, an diesem Online-Lehrangebot teilzunehmen, um weiter die jeweiligen BAföG-Leistungen beziehen zu können. Für die Bezieher von Auslands-BAföG gilt: Sofern die Einreise ins Ausland aufgrund dortiger aktueller Einreisebeschränkungen zur Pandemievorsorge nicht möglich ist, gilt das oben Gesagte entsprechend (d.h. zunächst BAföG-Weiterförderung im bisherigen Umfang und Teilnahmeverpflichtung bei verfügbaren Online-Lehrangeboten). Weitere Informationen gibt es bei den BAföG-Ämtern der Studentenwerke sowie der Landkreise und kreisfreien Städte.

Are there consequences for my BAFöG funding?

Students entitled to BAföG do not suffer any disadvantages due to the postponement of classroom teaching. The Federal Ministry of Education and Research made it clear in a decree of 13 March that the extension of lecture-free periods due to the pandemic by postponing attendance courses has no effect on BAföG funding. However, as soon as the universities make an online course offer available in order to maintain the training company in this way, BAföG recipients are obliged to take part in this online course offer in order to continue to receive the respective BAföG benefits. The following applies to recipients of BAföG abroad: If entry abroad is not possible due to current entry restrictions in the country as a precaution against a pandemic, the above applies accordingly (i.e. initially BAföG continued support to the previous extent and obligation to participate in available online courses). Further information can be obtained from the BAföG offices of the Studentenwerke as well as the administrative districts and independent cities.