Werkstattordnung

  1. Öffnungszeiten, beachten Sie bitte den Aushang an der Tür der Modellbauwerkstatt.
  2. Das Arbeiten in der Modellbauwerkstatt ist nur mit gültigem Werkstattausweis gestattet. Exmatrikulierten Studenten ist das Arbeiten in der Modellbauwerkstatt untersagt.
  3. Im gesamten Werkstattbereich herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  4. Persönliche Gegenstände wie Jacken, Rucksäcke etc. sind vor Beginn in den Spinden abzulegen.
  5. Bei Verlust eines Spindschlüssels werden die Kosten in Rechnung gestellt.
  6. Jeder Studierende meldet sich bei Eintritt in die Modellbauwerkstatt bei der Werkstattleitung und gibt seinen Werkstattausweis unaufgefordert ab. Die ausgehändigten Materialverbrauchslisten sind sorgfältig auszufüllen und nach beendender Arbeiten im Büro abzurechnen.
  7. Das Werkstattbüro bitte erst nach Aufforderung betreten.
  8. Die in der Modellbauwerkstatt tätigen Tutoren sind Werkstattpersonal und somit uneingeschränkt weisungsberechtigt.
  9. Alle Arbeitsverletzungen sind der Werkstattleitung unverzüglich zu melden.
  10. Das Werkstattinventar ist mit größter Sorgfalt zu behandeln.
  11. Alle Unregelmäßigkeiten an den Maschinen, wie z.B. Brandgerüche o.ä. sind der Werkstattleitung unverzüglich zu melden.
  12. Das Verarbeiten von Sprühfarben ist sowohl in der Werkstatt als auch auf dem Hof grundsätzlich verboten.  
  13. Es werden prinzipiell keine Werkzeuge und Maschinen ausgeliehen.  
  14. Im Maschinenraum sind grundsätzlich Gehörschutz und Schutzbrille vorgeschrieben.
  15. Die Benutzung folgender Maschinen ist für Studenten verboten: Plattensäge, Abricht- Hobel — Maschine, Presse, Kappsäge, Drechselbank, Drehbank und Zinkenfräse.
  16. Es ist enganliegende Kleidung zu tragen, fliegende Kleidung (Schals, Tücher) sind verboten, Schmuck ist abzulegen (Ringe, Ketten, Armbänder).
  17. Es ist geeignetes Schuhwerk zu tragen. Keine Sandalen, hochhackige Schuhe, Pantoffeln, Badelatschen...!