Wertekanon der Fakultät 6
Die an der Fakultät beschäftigten und studierenden Personen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen rassistischer Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, Glaubens, Religion, politischer Anschauung, Geschlechts, körperlicher Verfasstheit, Alters, akademischen und nicht-akademischen Status‘ oder anderer persönlicher oder gruppenbezogener Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden. Gleiches gilt im fachlichen und sonstigen Umgang mit anderen Personen außerhalb der Fakultät. In dieser Weise wünschen wir uns ein menschlich vorbildliches, friedfertiges, anderen gegenüber wertschätzendes und respektvolles Verhalten aller, die Teil der F6 sind. Wir erwarten von uns gleichermaßen Wissbegierde und Offenheit sowie die Fähigkeit zum allseits konstruktiven Austausch und Diskurs. An unserer Fakultät sollen keinen Platz haben: Diskriminierung, die Verletzung der Rechte anderer oder Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit in den so skizzierten Grenzen wird gefördert, so dass sich Personen zu Persönlichkeiten und Vorbildern entwickeln können.
Die Lehre soll auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnis, interessant und wertschätzend gegenüber den Studierenden erfolgen. Im Gegenzug wird von den Studierenden ein ebenso wertschätzender Umgang untereinander sowie gegenüber allen Lehrenden erwartet. Dazu gehört auch, dass die Studierenden durch aktive, kritische und reflektierte Mitarbeit maßgeblich zur Attraktivität von Lehrveranstaltungen beitragen. Lehrende verstehen Kritik als Ansporn für die Weiterentwicklung und Verbesserung der eigenen Lehre. Dieser offene und wertschätzende Umgang soll auch das Handeln auf allen institutionellen Ebenen der Fakultät prägen, wie etwa die Fakultätsratssitzungen, die Institutssitzungen, die Sitzungen der Fachschaftsvertretungen unserer Studiengänge und aller anderen Gremien und Arbeitskreise an der F6, aber auch über die Grenzen der Fakultät hinaus.
Publikationen, Vorträge, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten haben den Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis[1] zu genügen. Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung frei (vgl. Art. 5 Abs. 3 GG). Besonderes Augenmerk gilt der Verantwortung für junge und künftige Generationen. Die Mitglieder der Fakultät wollen ihre Forschung in einer Zeit zunehmender multipler Krisen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken widmen – im nationalen und im internationalen Kontext.
[1] Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex, September 2019, korrigierte Version 3 vom Januar 2025.
