Vorkommnis/Unfall
Vorkommnis
Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. Beschädigung, Brand), die die Strahlenquelle/Röntgenröhre, deren Abschirmungen oder Warneinrichtungen betreffen:
- Abstand halten
- Notausschalter betätigen
- Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich informieren
- Weisungen der Strahlenschutzbeauftragten abwarten
- bei Verdacht auf erhöhte Exposition von Mitarbeitern oder Dritten unverzüglich die Strahlenschutzbeauftragten informieren
- betriebliche Meldeordnung berücksichtigen (z. B. bei Brand die Feuerwehr anrufen).
Unfall, Erste Hilfe
Bei lebensbedrohlichen Zuständen hat die Notfallhilfe Vorrang.
- Verletzte retten
- Unfallstelle sichern
- Erste-Hilfe-Maßnahmen/Rettungskette einleiten
- Notruf
- Vorgesetzte, zuständige Strahlenschutzbeauftragte informieren
- Dokumentation im Verbandsbuch.
Beim Verdacht einer erhöhten Einwirkung ionisierender Strahlung werden ermächtigte Ärzte hinzugezogen - siehe Alamplan Strahlenschutz des anwendenden Strukturbereichs. Die Strahlenschutzbeauftragten stellen die Art und den Umfang der Strahleneinwirkung fest und teilen diese der Ärztin/dem Arzt mit. Des Weiteren informieren sie die Strahlenschutzbevollmächtigte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
