Vorkommnis/Unfall

Vorkommnis

Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. Beschädigung, Brand), die die Strahlenquelle/Röntgenröhre, deren Abschirmungen oder Warneinrichtungen betreffen: 

  • Abstand halten
  • Notausschalter betätigen
  • Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich informieren
  • Weisungen der Strahlenschutzbeauftragten abwarten
  • bei Verdacht auf erhöhte Exposition von Mitarbeitern oder Dritten unverzüglich die Strahlenschutzbeauftragten informieren
  • betriebliche Meldeordnung berücksichtigen (z. B. bei Brand die Feuerwehr anrufen). 

Unfall, Erste Hilfe

Bei lebensbedrohlichen Zuständen hat die Notfallhilfe Vorrang.

  • Verletzte retten
  • Unfallstelle sichern
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen/Rettungskette einleiten
  • Notruf
  • Vorgesetzte, zuständige Strahlenschutzbeauftragte informieren
  • Dokumentation im Verbandsbuch.

Beim Verdacht einer erhöhten Einwirkung ionisierender Strahlung werden ermächtigte Ärzte hinzugezogen - siehe Alamplan Strahlenschutz des anwendenden Strukturbereichs. Die Strahlenschutzbeauftragten stellen die Art und den Umfang der Strahleneinwirkung fest und teilen diese der Ärztin/dem Arzt mit. Des Weiteren informieren sie die Strahlenschutzbevollmächtigte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.