Versicherung

Allgemein

Während des Sportangebotes in einer regulären Präsenzphase der Universität sind Studierende und Beschäftigte der BTU Cottbus-Senftenberg  im Rahmen des Hochschulsports  über die Unfallkasse Brandenburg unfallversichert (Details siehe nachfolgende Hinweise)

Gäste (Externe, Alumnis und Studierende anderer Hochschulen) sowie freie Spielgruppen sind grundsätzlich nicht versichert, weder in Präsenzphasen noch bei Online-Angeboten und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. 

Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg

Nach den Bestimmungen der Unfallkasse Brandenburg und auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII sind "Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen" gegen Arbeitsunfall versichert.

Die fakultative Teilnahme Studierender am allgemeinen Hochschulsport wird als versichert angesehen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Sportangebot muss den Charakter offizieller Hochschulveranstaltungen besitzen.
  • Der allgemeine Hochschulsport muss von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution durchgeführt werden.
  • Die Sportausübung muss innerhalb des offiziellen Übungsbetriebes, d.h., während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung eines/einer bestellten Übungsleiters/Übungsleiterin stattfinden.
  • Der/die Teilnehmer/in muss sich ordnungsgemäß angemeldet haben; d.h. kein Versicherungsschutz ohne Anmeldung.

Das BTU-Sportprogramm erfüllt die genannten Bedingungen.

Ausdrücklich ausgenommen werden jedoch:

  • in der jetzigen Corona-Krise jegliche Formen des Online-Sportes
  • die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes sowie das Betreiben von Leistungssport in Universitäts- und anderen Sportvereinen
  • der Wettkampfsport mit anderen Hochschulen (ausgenommen davon sind die kooperierenden Hochschulen)
  • Workshops
  • Denksportarten
  • Veranstaltungen, die nicht vom BTU-Sport selbst durchgeführt, sondern an andere Anbieter vermittelt werden (z.B. Golf, Sportfahrten)
Studierende anderer Hochschulen

Nicht versichert sind Studierende anderer Hochschulen.

BTU-Beschäftigte

Arbeiter und Angestellte sind gegen solche Unfälle geschützt, die auf das Arbeits- oder Dienstverhältnis ursächlich zurückzuführen sind. Bei Sportunfällen von Beamten hat der Dienstherr zu prüfen, ob ein Dienstunfall im Sinne des Landesbeamtengesetzes vorliegt. Für die Anerkennung ist Voraussetzung, dass die Sportausübung vom Dienstvorgesetzten ausdrücklich als dienstlich notwendig deklariert wird. Sportliche Übungen im Sinne eines Ausgleichssports sind nur dann unfallversichert, wenn es sich um "Betriebssport" handelt.

Betriebssport weist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts folgende Merkmale auf:

  • Er muss dem Ausgleich für körperliche, geistige oder nervliche Belastungen durch die berufliche Tätigkeit dienen.
  • Er muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit betrieben werden.   
  • Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen auf die Beschäftigung des veranstaltenden Unternehmens beschränkt sein.   
  • Die Übungszeiten und ihre Dauer müssen in einem dem Ausgleichszweck dienenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen.   
  • Er muss im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden und von dieser bzw. einem von ihr Beauftragten zweckgerichtet gestaltet werden.


Mit dieser Definition nicht oder nur schwer vereinbar sind folgende Elemente:

  • Wettkampftätigkeit, auch im Rahmen von Firmensportvereinen, und darauf ausgerichtetes Training.
  • Der Ausgleichsfunktion eindeutig entgegenstehende sportliche Aktivitäten.
  • Bloße Ausnutzung von sportlichen Freizeitmöglichkeiten des Betriebes.
  • Sportliche Betätigung an arbeitsfreien Tagen oder auch lange nach Beendigung der Arbeitszeit.


Die Sporttreibenden sollten, solange keine großzügigere Regelung gilt, im eigenen Interesse die genannten Kriterien beachten. Der Dienstherr, d.h. der Universitätspräsident, hat im Einzelfall zu prüfen, ob die Teilnahme am Programm der ZEH für den betroffenen Bediensteten als Betriebssport anzusehen ist. 

Bedienstete der BTU verwenden die bei der zuständigen Personalstelle erhältliche gelbe Unfallanzeige.