Häufige Fragen / FAQs

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Studierenden und Bediensteten der BTU Cottbus-Senftenberg sowie Studierende anderer Hochschulen. In Ausnahmefällen und bei ausreichend angebotenen Plätzen können auch ehemalige Mitarbeiter und Alumni gegen Vorlage des Abschlusszeugnisses zur ersten Kursstunde am Hochschulsport teilnehmen. Weiterhin können bei ausreichend angebotenen Plätzen auch Externe teilnehmen.

Bekommt man bei Nichtteilnahme das Geld zurück?

Nein. Es werden keine Kursgebühren bei Nichtteilnahme zurückgezahlt.

Ausnahmeregelung: Rückzahlung aufgrund von Krankheit / Verletzung

  • Nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests
  • Zum Eintritt müssen noch mind. 50% der Kurstermine ausstehen
  • Ausgeschlossen sind Angebote von und /oder mit Kooperationspartnern oder Angebote welche nicht-universitäre Sportstätten nutzen und bei denen Nutzungsentgelte je Teilnehmer*in an Drittanbieter gezahlt werden müssen.
Bin ich beim Hochschulsport versichert?

In der aktuellen Corona-Krise ist eine Teilnahme an angebotenen Online-Sportkursen für BTU-Angehörige nicht über die Unfallkasse Brandenburg versichert.

Erst mit Wiedersufnahme eines Regelbetriebes und damit einhergehend einem  normalen Sportbetrieb sind Studierende und Angestellte bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports über die Unfallkasse Brandenburg versichert. Betriebsfremde und Beamte unterliegen nicht diesem allgemeinen Versicherungsschutz.

Externe sind, auch wenn sie ordentlich in einem Hochschulsportkurs eingeschrieben sind, nicht über die Unfallkasse Brandenburg versichert. In diesem Fall sollte die gesetzliche oder private Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. Empfohlen wird allen Sporttreibenden sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern.

Gibt es weitere Richtlinien hinsichtlich Unfällen und Versicherungen?

Unfallbelehrung für Teilnehmende des Hochschulsports BTU Cottbus-Senftenberg

1. Versicherungsschutz im Hochschulsport

a) Unfallschutz besteht für alle Studierenden und Mitarbeitenden (außer Beamtinnen /

Beamten) bei ausgeschriebenen Kursen und Veranstaltungen des HSP Cottbus-Senftenberg. Teilnehmende der UniLiga oder sonstigen Wettkämpfen sind aufgrund des Wettkampfcharakters nicht über die Unfallkasse Brandenburg versichert.

b) Externe Teilnehmende sind nicht versichert.

Empfohlen wird allen Sporttreibenden sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung zu vergewissern.

c) Versicherungsträger des HSP ist die Unfallkasse Brandenburg.

d) Unfallbetroffene sind persönlich für die Meldung im Büro des HSP verantwortlich. Sie muss innerhalb von drei Werktagen erfolgen.

2. Rauch- und Alkoholverbot

...besteht in allen Sporteinrichtungen und auf allen Sportanlagen.

Weiterhin sind Glasflaschen verboten. Die Sportstätten sind mit angemessenen und sauberen Schuhen sowie Ausrüstung zu benutzen.

3. Haftungsausschluss

Aus der Teilnahme am HSP sind keinerlei Haftungsgründe gegen die Universität oder ihre Bediensteten über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Die Nutzung aller durch das Programm des HSP ausgewiesenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Weder das Land noch die Universität haften für Unfälle oder Schäden irgendwelcher Art,  auch nicht für Diebstähle, etc.

Ist ein Probetraining bzw. eine Schnupperstunde möglich?

Nein. Ein Probetraining bzw. eine Schnupperstunde ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Nur angemeldete Personen können an den Angeboten des Hochschulsports teilnehmen.

Was passiert bei Absage oder Ausfall von Kursen?

Der Hochschulsport Cottbus - Senftenberg kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.

Fallen einzelne Kurstermine aus, beispielsweise wegen Krankheit des Übungsleitenden, wird der Hochschulsport versuchen eine Vertretung zu stellen oder ggf. Nachholtermine anzubieten (siehe auch Ausfall von Sportkursen ohne Anspruch auf Ersatzleistung).

Ausfall von Sportveranstaltungen ohne Anspruch auf Ersatzleistung:

  • wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt,
  • wenn die Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsport Cotbus - Senftenberg nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden bzw. Ausweichveranstaltungen oder Nachholtermine anzubieten,
  • bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
  • wenn die jeweilige Sportstätte durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
  • auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
  • im Falle höherer Gewalt.



Wie funktioniert die Warteliste?

Ist ein Kurs ausgebucht, besteht die Möglichkeit, sich mit der E-Mail-Adresse in die „Warteliste“ einzuschreiben und sich somit im Benachrichtigungsservice des Hochschulsports zu registrieren. Sobald ein Platz in dem gewünschten Kurs frei wird, werden alle Personen auf der Warteliste zeitgleich darüber per E-Mail informiert. Die Person, die die erste Buchung vornimmt, erhält den freien Kursplatz.

Wie kann ich Kontakt zum Übungsleiter aufnehmen?

Aus Gründen des Datenschutzes können die E-Mail-Adressen der Kursleitenden nicht an Teilnehmer/-innen herausgegeben werden.

Zur Kontaktaufnahme bitte eine E-Mail an sport(at)b-tu.de senden. Diese wird dann an die jeweiligen Trainer/-innen weitergeleitet.

Was passiert, wenn man die Anmeldebestätigung verloren hat / nicht ausgedruckt hat?

Die Teilnahmebestätigung wird als HTML-Seite – also Internetseite – angezeigt. Dieses Format lässt sich auf jedem Computer abspeichern, ausdrucken und versenden und benötigt keine zusätzliche Software. Falls die Bestätigung nicht mehr vorliegt, kann man sich per Mail an das Sekretariat des Hochschulsports wenden. Dieses wird eine neue Teilnahmebestätigung zusenden.

Weiterhin ist das Vorzeigen der Anmeldebestätigung beim Übungsleitenden per Handy möglich.

Was passiert, wenn man an einem Termin der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen kann?

Dieser Umstand obliegt der persönlichen Entscheidung und begründet keinen Erstattungsanspruch.

Wie sind meine persönlichen Daten gesichert?

Der Hochschulsport verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur in dem für den jeweiligen Vertrag erforderlichen Umfang sowie unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Kontodaten werden bis zur Abbuchung gespeichert. Bei Kursbuchung im neuen Zeitraum müssen diese neu eingegeben werden.

Wenn noch Fragen unbeantwortet geblieben sind, kann man sich gern an das Büro des Hochschulsports Cottbus wenden: sport@b-tu.de.

Welche Bedingungen gelten für die Teilnahme Minderjähriger?

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Hochschulsportkursen beträgt in der Regel 18 Jahre. Bei der Teilnahme Minderjähriger finden folgende Regelungen Anwendung: 

1. Kinder unter 16 Jahren

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht am Hochschulsport teilnehmen. Ausnahmen werden mit der Leitung des Hochschulsports geregelt.

2. Teilnehmer-/innen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren - auch immatrikulierte Studierende

Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren bedürfen für die Teilnahme der unten stehenden Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme kann durch den Hochschulsport versagt werden, wenn in der Person oder im Verhalten des Jugendlichen liegende Gründe oder die spezifischen Anforderungen des Angebots/ der Sportart der Veranstaltung gegen die Teilnahme sprechen. Wie alle Nichthochschulmitglieder ist der hier angesprochene Personenkreis bei der Teilnahme am Hochschulsport weder unfall- noch haftpflichtversichert.

In jedem Fall ist eine Einverständiserklärung auszufüllen.