Diensterfindung:
- Entsteht während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses.
- Resultiert direkt aus der dienstlichen Tätigkeit (Aufgabe in Universität).
- Basiert maßgeblich auf Erfahrungen oder Hilfsmitteln der Hochschule.
Freie Erfindung:
- Entsteht zwar während der Zeit des Arbeitsverhältnisses, hat aber keinen Bezug zur beruflichen Aufgabe.
- Wird in der Freizeit ohne Nutzung betrieblicher Ressourcen entwickelt.
- Muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, welcher die Einschätzung vornimmt ob eine freie oder Diensterfindung vorliegt.
Wichtiger Merksatz:
Eine Erfindung ist nicht allein deshalb frei, weil sie zu Hause am Wochenende gemacht wurde. Entscheidend ist, ob die Erfahrung aus dem Job oder die betriebliche Aufgabenstellung zur Lösung geführt haben.
