Rechtlicher Rahmen:

  • Inanspruchnahme: Nach der Meldung hat der Arbeitgeber 4 Monate Zeit, die Erfindung freizugeben. Tut er nichts, gilt sie als in Anspruch genommen.
     
  • Rechtsübergang: Mit der Inanspruchnahme gehen alle Rechte (und Pflichten zur Patentanmeldung) auf den Arbeitgeber über.
     
  • Freigabe: Gibt der Arbeitgeber die Erfindung schriftlich frei, wird sie zur freien Erfindung und der Mitarbeiter kann sie privat anmelden.