Zeitpunkt der Meldung:

Es gibt keine starre gesetzliche Frist, allerdings einen zeitlichen Rahmen, definiert durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

  • Rechtzeitig melden: Die Meldung beim Arbeitgeber muss zwingend vor der Einreichung beim Patentamt oder einer Publikation erfolgen.
  • Prüfzeit einplanen: Der Arbeitgeber hat gesetzlich bis zu vier Monate Zeit, um zu prüfen, ob es sich um eine Diensterfindung oder eine freie Erfindung handelt.
  • Zeitverlust vermeiden: Melden Sie Ihre Erfindung so früh wie möglich, damit der Prozess der Eigentumssicherung nicht durch die gesetzliche Prüffrist verzögert wird.