Kostenstruktur:

Diensterfindungen:

Die BTU übernimmt grundsätzlich die gesamten Kosten für Patentanwälte, Amtsgebühren und Erfindungsberatung, wenn sie sich entscheidet, eine Erfindung wirtschaftlich in Anspruch zu nehmen und somit zu verwerten.

Freie Erfindungen:

Übernimmt die BTU die Kosten nicht und gibt die Erfindung an Sie frei, fallen folgende Standardgebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an (Kosten bei anderen Ämtern können abweichen):

  • Anmeldegebühr: 40 Euro (elektronisch) bzw. 60 Euro (in Papierform)
  • Rechercheantrag: 300 Euro
  • Prüfungsantrag: 350 Euro (oder 150 Euro, falls direkt nach der Recherche gestellt)

Zusätzlich zu diesen reinen Amtsgebühren ist es ratsam einen Patentanwalt für die Ausarbeitung der Patentschrift beauftragen. Hierfür fallen erfahrungsgemäß ca. 3.000 bis 10.000 Euro an, abhängig von der Komplexität der Erfindung.