12758 Arbeitsrecht
Restrukturierung von Konzernunternehmen
Dozentin: Prof. Dr. Marion Bernhardt, CMS Hasche Sigle
Zeitraum: immer im Wintersemester
Art: Vorlesung
Umfang: 30 Stunden Präsenz, 60 Stunden Selbststudium
Gesetzestexte: akt. Aufl. Arbeitsgesetze (Beck-Verlag)
Lernziele
Vermittlung arbeitsrechtlicher Schwerpunkte einer Umstrukturierung. Bildung eines Problembewusstseins für die sich in diesem Zusammenhang stellenden arbeitsrechtlichen Fragen.
Inhalt
- Betriebsbedingte Kündigungen/Massenentlassung
- Betriebsstilllegung/Teilbetriebsstilllegungen
- § 613a BGB (Betriebsübergang)/Umwandlung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Ausgliederung von Geschäftsbereichen
- Personalkostensenkung ohne Entlassungen
- Einsatz von freien Mitarbeitern/Werkunternehmern/Arbeitnehmerüberlassung.
Voraussetzungen
Wirtschaftliches Grundverständnis
Besuch einer arbeitsrechtlichen Konferenz/eines arbeitsrechtlichen Workshops/Seminars (Diverse Inhalte, je nach Tagungsangebot)
Die Studierenden gewinnen einen Überblick über aktuelle Fragestellungen im Arbeitsrecht und deren Lösungsansätze. Sie sind in der Lage diese in der Praxis zu erkennen und eigene Lösungsstrategien zu entwickeln.
oder alternativ
Besuch der Arbeitsrecht-Vorlesung von Frau Seidel, Veranstaltungsnummer 505127
Die Studierenden haben materielle Rechtskenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften sowie das Richterrecht zu einzelnen praktischen Fragen und können arbeitsrechtliche Probleme unter Heranziehung juristischer Methodik gutachterlich beurteilen.
Daraus ergeben sich folgende Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung:
- Nachweises der besuchten Konferenz/Workshop/Seminar in Form einer thematischen Zusammenfassung der Vortragsthemen, 3-5 Seiten.
Zudem wird bei Anerkennung einer nicht durch die BTU Cottbus-Senftenberg durchgeführten Konferenz eine Teilnahmebestätigung inkl. der Stundenzahl benötigt.
- oder iZusammenfassung der Vorlesungsthemen Arbeitsrecht (505127), 3-5 Seiten
Beide Zusammenfassungen unterliegen keiner Wertung.