Eröffnung Promotionsverfahren
Folgende Unterlagen sind dem Promotionsausschuss der Fakultät 2 einzureichen:
- Antrag mit dem Thema der Dissertation und den Namen des Gutachters oder der Gutachterin
- Tabelarischer Lebenslauf
- Publikationsliste
- Dissertation in gebundener Form 3x
- elektronische Version
- Eidesstattliche Erklärung
- Erklärung über die Schutzrechte
Ablauf nach der Eröffnung des Promotionsverfahrens:
| 1. | Die Antragsunterlagen werden im Dekanat geprüft. | |
| 2. | Der Promotionsausschuss entscheidet in der nächstfolgenden Arbeitssitzung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Sie werden durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert. | |
| 3. | Die Gutachter*innen werden um die Erstellung der Gutachten im Zeitraum von 3 Monaten gebeten. | |
| 4. | Nach Eingang der Gutachten entscheidet die*der Vorsitzende über die Weiterführung des Verfahrens. | |
| 5. | Die Gutachten werden im Dekanat für die Dauer von 14 Kalendertagen ausgelegt, alle Fakultäten werden hierüber informiert, und die Frist zur Einreichung von Einsprüchen beträgt zwei Werktage. | |
| 6. | Mündliche Prüfung (Disputation) | |
| 7. | Die von der Promotionskommission erteilten Auflagen wurden von der Promovendin bzw. dem Promovenden ordnungsgemäß erfüllt. | |
| 8. | Der Druckreifevermerk wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erteilt. | |
| 9. | Die Dissertation wird spätestens 12 Monaten nach der mündliche Prüfung veröffentlicht. | |
| 10. | Die Pflichtexemplare sind in der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek einzureichen. | |
| 11. | Nach Zustellung der Empfangsbestätigung der Hochschulschriftenstelle an das Dekanat kann die zweisprachige Ausstellung der Promotionsurkunde sowie des Zeugnisses vorgenommen werden. | |
| 12. | Das abgeschlossene Promotionsverfahren wird auf der Homepage der Fakultät bekannt gemacht. |
