Eröffnung Promotionsverfahren

Folgende Unterlagen sind dem Promotionsausschuss der Fakultät 2 einzureichen:

  • Antrag mit dem Thema der Dissertation und den Namen des Gutachters oder der Gutachterin
  • Tabelarischer Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Dissertation in gebundener Form 3x
  • elektronische Version
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Erklärung über die Schutzrechte

Ablauf nach der Eröffnung des Promotionsverfahrens:

1.Die Antragsunterlagen werden im Dekanat geprüft.
2.Der Promotionsausschuss entscheidet in der nächstfolgenden Arbeitssitzung über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Sie  werden durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert.
3.Die Gutachter*innen werden um die Erstellung der Gutachten im Zeitraum von 3 Monaten gebeten.
4.Nach Eingang der Gutachten entscheidet die*der Vorsitzende über die Weiterführung des Verfahrens. 
5.Die Gutachten werden im Dekanat für die Dauer von 14 Kalendertagen ausgelegt, alle Fakultäten werden hierüber informiert, und die Frist zur Einreichung von Einsprüchen beträgt zwei Werktage.
6.Mündliche Prüfung (Disputation)
7.Die von der Promotionskommission erteilten Auflagen wurden von der Promovendin bzw. dem Promovenden ordnungsgemäß erfüllt.
8.Der Druckreifevermerk wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erteilt.
9.Die Dissertation wird spätestens 12 Monaten nach der mündliche Prüfung veröffentlicht.
10.Die Pflichtexemplare sind in der Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek einzureichen.
11.Nach Zustellung der Empfangsbestätigung der Hochschulschriftenstelle an das Dekanat kann die zweisprachige Ausstellung der Promotionsurkunde sowie des Zeugnisses vorgenommen werden.
12.Das abgeschlossene Promotionsverfahren wird auf der Homepage der Fakultät bekannt gemacht.