Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung Gremien, Aufgaben und Gestaltung der Zukunft
Ohne akademische Selbstverwaltung funktioniert eine Hochschule nicht. Akademische Selbstverwaltung bedeutet nämlich, dass die Universität sich und ihre Mitglieder selbst organisiert. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre, Studium, Weiterbildung und Transfer werden demnach in den zentralen und dezentralen Gremien der Institution durch die Vertretungen der Statusgruppen - Studierende (einschließlich der Promotionsstudierenden ohne Beschäftigungsverhältnis), Professor*innen, akademische1 und weitere (wissenschaftsunterstützende2) Mitarbeitende - beschlossen.
Von der akademischen Selbstverwaltung abgegrenzt ist die studentische Selbstverwaltung, in der sich Studierenden eigenständig organisieren.
Gremien werden durch Wahlen besetzt oder nach dem Prinzip der Rotation vergeben.
Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung ist Recht und Pflicht aller Mitglieder.
§ 67 Abs. 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
