Promotionsverfahren Wie lange dauert das Verfahren nach Abgabe der Dissertation?
Bitte rechnen Sie mit mindestens vier Monaten zwischen Abgabe und Disputation.
Den Antrag auf die Eröffnung eines Promotionsverfahren reichen Sie per E-Mail (Dekanat) ein:
| mind. eine Woche vor dem Sitzungstermin des Promotionsauschusses |
| Ihr Antrag mit allen Unterlagen wird zuerst dem Promotionsausschuss vorgelegt. | Sitzungstermine finden i.d.R. aller zwei Monate statt |
| Die Empfehlung vom Promotionsausschuss wird dann zum folgenden Sitzungstermin im Fakultätsrat eingereicht. Bei der Eröffnung des Verfahrens wählt die Fakultät die Mitglieder der Promotionskommission und bestimmt den Vorsitz. | i.d.R. eine Woche nach dem Sitzungstermin des Promotionsausschusses |
| Nach der Eröffnung wird den Gutachterinnen und Gutachtern ein Exemplar der Dissertation zugesandt. Diese haben drei Monate Zeit ein Gutachten vorzulegen. | plus 3 Monate |
| Sind alle Gutachten eingegangen, wird die Dissertation zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme im Dekanat ausgelegt. | plus zwei Wochen |
| Hat die Promotionskommission aufgrund der Gutachten und unter Beachtung der Stellungnahmen über die Annahme Dissertation beschlossen, wird von dieser ein Termin zur Disputation anberaumt. | |
| Mindestens zwei Wochen vor der Prüfung wird der Termin der Hochschulöffentlichkeit bekannt gegeben. | plus zwei Wochen |
| Disputation |
Genaues ist der Rahmenordnung für Promotionsverfahren (PromRahmenO) zu entnehmen.
Beispielhafter Zeitablauf des Promotionsverfahrens
Beispielrechnung:
| Sitzungstermine | Zeit für Gutachten (max. drei Monate) | Auslagepflicht / Bekanntmachung | angestrebter Disputations- zeitraum | |
| Promotions- ausschuss | Fakultätsrat | |||
| 03.12.2025 | 28.01.2026 | Februar, März, April 2026 | Mai 2026 | Juni 2026 |
| 11.02.2026 | 25.02.2026 | März, April, Mai 2026 | Juni 2026 | Juli 2026 |
