Promotionsabsicht

Nach Rahmenordnung für Promotionsverfahren (PromRahmenO) §6, Abs. 2 Anstrich 6 ist die elektronische Registrierung erforderlich. Bis zur Umsetzung einer technischen Lösung reichen Sie jedoch bitte folgende Unterlagen per E-Mail (Dekanat) ein:

  1. Antragsschreiben an Dekan:in (Angabe angestrebter Doktorgrad, vorläufiger Arbeitstitel)
  2. Erfassungsbogen
    Bitte achten Sie auf das Betreuungsrecht der Professor*innen.
  3. Lebenslauf (vollständig, tabellarisch)
  4. Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (amtlich beglaubigt)
  5. Exposé
  6. Vereinbarung zur Betreuung
  7. Eidesstaatliche Erklärung (Grundsätze wissenschaftlicher Praxis und Promotionsverfahren)
  8. Kooperationsvertrag zwischen betreuenden Einrichtungen*

* notwendig bei Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in Deutschland sowie bei Hochschulen mit Promotionsrecht im Ausland / sehr wünschenswert bei Fachhochschulen in Deutschland

Antrags- und Bearbeitungsfrist

Ihre Anmeldung mit allen Unterlagen wird zuerst dem Promotionsausschuss vorgelegt und dann zum folgenden Sitzungstermin im Fakultätsrat eingereicht.

Nach Abgabe wird Ihre Anmeldung innerhalb von bis zu drei Monaten im Fakultätsrat geprüft. Sie werden über das Ergebnis informiert.

Nimmt die Fakultät den Antrag an, so gilt der Tag der Annahme als Beginn der Promotionsphase und Sie erhalten den Doktorandenstaus.

Immatrikulationspflicht von Promotionsstudierenden

Nach Brandenburgischem Hochschulgesetz besteht eine Immatrikulationspflicht für alle Promovierende. Sofern Sie keine Einschreibung wünschen, beachten Sie im Zusatzbogen (Seite 2) den Hinweis: "Sollte keine Einschreibung als Promotionsstudierende/r erwünscht sein, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. / If an enrolment as doctoral candidate should not be wanted, this must be declared in written form."

Exposé und weitere Hinweise

Exposé

Inhalt des Exposé

 GliederungspunktInformationenAnzahl Seiten
1TitelblattArbeitstitel, Universität, Fachbereich, Institut, Namen der Betreuer*innen, Name / Kontaktdaten d. Verfasser*inexklusiv
2Kurzbeschreibung3-4 Zeilen zum Thema: kurz – einfach –  objektiv
(erscheint auf Webseite bei Auflistung der Promotionen)
10 – 15 Seiten
3Inhaltsverzeichnis 
4Ausgewählte Problem / Themenwahl
  • Verortung in Fachdisziplin / Forschungsrichtung
  • Quelle, aus der ausgewähltes Problem kommt (Widerspruch zw. Theorie und Realität, Alltagsproblem, Lektüre usw.)
5Stand der Forschung
  • Überblick über den relevanten wiss. Diskussionsstand
  • Erläuterung der Forschungslücke bzw. Bereicherung des Forschungsfeldes
  • eigene Vorarbeiten zum Thema erwähnen
6Forschungsfrage / Ziel der Arbeit
(abgeleitet von Problemstellung)
  • Festlegung grundlegender Konzepte und Begriffe
  • Hauptforschungsfrage und Unterfragen
  • Hypothesenbildung / Formulierung von Annahmen
7Forschungsdesign
  • Methodologie und Methoden
  • Stichproben/Sample
8Zeit- und Arbeitsplan
  • Arbeitsschritte und vorläufige Zeiträume
9Literatur-/Quellenverzeichnis exklusiv

Stand: Oktober 2024

Geschlechtergerechte Sprache

Sprache beeinflusst die Bilder, die wir im Kopf haben. Sprache beeinflusst unser Denken und Handeln.

Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) hat bereits 2014 diesen wichtigen Umstand in den Gesetzestext aufgenommen. Gemäß § 7 (6) BbgHG und in Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes der BTU hat der Senat einen Leitfaden zur Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Leitfaden orientiert sich an der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfohlenen gendersensiblen Schreibweise.

Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die in der Satzung aufgeführten Leitlinien orientieren sich an den Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis, deren Beachtung und Einhaltung elementare Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten an der BTU ist. Alle an der BTU wissenschaftlich Tätigen sind verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung und Aufklärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.

Zudem setzen die in der neuen BTU-Satzung aufgeführten Regelungen den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um. Sie sind für alle Personen, die im Bereich der BTU forschend oder forschungsunterstützend tätig sind, rechtlich verbindlich.