Ausschreibung Reisekostenzuschuss für BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen
Damit geben wir jungen Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, die BTU und ihre eigenen Forschungsergebnisse öffentlich zu präsentieren und in einen fachlichen Austausch mit der internationalen Wissenschafts-Community zu gehen.
Bewerbungen sind ab sofort möglich – die Bewerbungsfrist endet (vorerst) am 22. August 2022.
Wer wird gefördert?
BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase, die BTU-Angehörige sind (immatrikuliert oder/und beschäftigt in einem Vertragsverhältnis). Frauen mit Familienaufgaben werden bevorzugt gefördert (Kinder, pflegebedürftige Angehörige).
Beantragung
Pro BTU-Nachwuchswissenschaftlerin können maximal 1.000 Euro jährlich bewilligt werden. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, d. h. jede Nachwuchswissenschaftlerin bekommt pro Förderjahr einen Zuschuss bewilligt. Die Anträge können rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 bewilligt werden.
Bereits eingegangene Anträge werden berücksichtigt, sofern sich in der Zwischenzeit keine Änderungen ergeben haben.
Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel. Bewerbungen werden nur vollständig angenommen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Das Antragsformular in deutscher und englischer Sprache sowie weitere Infos zur Beantragung unter
https://www.b-tu.de/gleichstellung/foerderung/reisekostenzuschuesse
Bewerbungen bitte per E-Mail an