Reisekostenzuschüsse

BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase können auch in 2023 mit einem Reisekostenzuschuss für die aktive Teilnahme an internationalen Konferenzen unterstützt werden. Diese Teilnahme sollte mit einem eigenen Konferenz-Beitrag der Nachwuchswissenschaftlerin (z. B. mit einem eigenen Vortrag oder einer Poster-Präsentation) gekoppelt sein. Gefördert wird auch die Teilnahme an Online-Konferenzen! Damit geben wir jungen Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit, die BTU und ihre eigenen Forschungsergebnisse öffentlich zu präsentieren und in einen fachlichen Austausch mit der internationalen Wissenschafts-Community zu gehen. Bitte reichen Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen für einen Reisekostenzuschuss bis zum 31. März 2023 ein. Eine zweite Ausschreibungsrunde erfolgt vorbehaltlich der Mittel zum 31. Juli 2023. 

Wer wird gefördert?
BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase, die BTU-Angehörige sind (immatrikuliert oder/und beschäftigt in einem Vertragsverhältnis). Frauen mit Familienaufgaben werden bevorzugt gefördert (Kinder, pflegebedürftige Angehörige).

Beantragung
Pro BTU-Nachwuchswissenschaftlerin können maximal 1.000 Euro jährlich bewilligt werden. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, d. h. jede Nachwuchswissenschaftlerin bekommt pro Förderjahr einen Zuschuss bewilligt. Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 bewilligt werden. Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang (Windhund-Prinzip) und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Bewerbungen werden nur vollständig angenommen.

Bewerbungen um einen Reisekostenzuschuss bitte per E-Mail an gleichstellung(at)b-tu.de.

Erstattet werden:

  • Übernachtungskosten (z. B. Hotel),
  • Transportkosten (z. B. Flug, Bahn, Nahverkehr),
  • Teilnahmegebühren (z. B. Konferenzgebühr (auch von Online-Konferenzen)).

Nicht erstattet werden:

  • Verpflegung (Bitte achten Sie darauf, dass Verpflegung auf Rechnungen extra ausgewiesen wird (z. B. Frühstück in Hotels oder Mahlzeiten während des Fluges)),
  • Repräsentationsaufwendungen (z. B. Mitgliedsbeiträge für persönliche Mitgliedschaften in Organisationen und Gesellschaften),
  • Tagegelder.

Was wird benötigt?

Vor der Reise/ mit Stellen des Antrags:

  • Antragsformular (digital ausgefüllt!),
  • Motivationsschreiben zur Wertigkeit der Konferenzteilnahme (max. 1 Seite),
  • Nachweis über Annahme des Papers oder Posters bei der Konferenz,
  • Vorab-Kalkulation der beantragten Kosten,
  • Immatrikulationsbescheinigung (wenn zutreffend),
  • Kopie des Dienstreise-Antrags (wenn Beschäftigungsverhältnis vorliegt),
  • Nachweise für Angaben im Antragsformular (z. B. Kinder/ pflegebedürftige Angehörige).

Nach der Reise:

  • Rechnung zu den Übernachtungskosten (z. B. Hotel-Rechnung),
  • Zahlungsbestätigung/en der Transportkosten (z. B. Kreditkartenbeleg, Kontoauszug) sowie die dazugehörigen Tickets (Flug-, Bahn-, Nahverkehr-Tickets),
  • Rechnung über Teilnahmegebühr (z. B. Konferenzgebühr).

Beantragung von Dienstreisen und Abrechnung der Reisekosten
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Dienstreise sowie deren Abrechnung über Ihr/e Fakultät, Institut oder Fachgebiet erfolgt. Alle erforderlichen Unterlagen wie Dienstreiseantrag, Reisekostenabrechnung und Belege müssen Sie zunächst dort innerhalb von sechs Monaten einreichen (und nicht beim Gleichstellungsbüro). Erst nach der Abrechnung durch die Reisekostenstelle erfolgt durch das Gleichstellungsbüro eine Umbuchung des Reisekostenzuschusses an Ihr/e Fakultät, Institut oder Fachgebiet.

Kompatibilität
Beachten Sie bitte, dass der Reisekostenzuschuss der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich nicht kompatibel ist mit dem Mobilitätszuschuss der Graduate Research School (GRS), d. h. Sie bekommen lediglich eine Förderung bewilligt.

Berichtspflicht
Nach Beendigung der geförderten Reise/Teilnahme ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten über den Stipendienerhalt und dessen Wirkungen zu berichten. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Der kurze und formlose Bericht (max. 1 Seite) ist via E-Mail einzureichen und soll folgende Inhalte enthalten:

  • kurze Zusammenfassung zum Studium/ Forschungsvorhaben,
  • Um was für eine Konferenz etc. hat es sich gehandelt?
  • Mit welchen Zielen haben Sie daran teilgenommen und welche Ziele haben Sie erreicht?
  • Welchen Mehrwert erzielte Ihre Teilnahme für Ihr Studium/ Forschungsvorhaben?

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung:
Sarah Döring
sarah.doering(at)b-tu.de

Bewerbungen bitte ausschließlich digital per E-Mail.