Strampeln für das Volksbegehren
Der Antrag der BTU Cottbus auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, das zum 1. Juli 2013 angeordnete Inkrafttreten des „Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ aufzuschieben, blieb vor dem Landesverfassungsgericht erfolglos.
Über die Verfassungsbeschwerde der BTU Cottbus hat das Landesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Es lehnt jedoch, ohne sich mit den aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zu beschäftigen, ab, die Fusion der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) anzuhalten.
Den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung lehnte das Landesverfassungsgericht mit der Begründung ab, dass die Fusion in jeder Hinsicht rückgängig gemacht werden kann, sofern die Verfassungswidrigkeit des Neustrukturierungsgesetzes festgestellt werden sollte. Die Entscheidung hierüber werde schon in einigen Monaten fallen, bevor die bis 31.12.2014 vorzunehmende „innere“ Neustrukturierung abgeschlossen ist. Das Gericht stellt die mit der Zwangsfusion von BTU und HL verbundenen Nachteile für die Hochschulentwicklung, für Forschung und Lehre nicht in Abrede; diese wären aber zumutbar und, soweit sie nicht rückgängig gemacht werden könnten, vom Land zu kompensieren.
Kurz nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Brandenburg machten sich dutzende Studierende zu einer Fahrraddemo durch Brandenburg auf. Ziel der Aktion ist es, Unterschriften für den Erhalt der Hochschulen zu sammeln damit sich der Landtag erneut mit dem Fusionsbeschluss befassen muss. Hierzu müssen 80 000 gültige Unterschriften vorliegen.
Den kompletten Artikel der Lausitzer Rundschau vom 21. Juni 2013 finden Sie hier.
Das Team des Lehrstuhls Marketing und Innovationsmanagement wünscht guten Gelingen bei der Aktion.