Aktuelle Ausschreibungen
Promotionsstipendium (36 Monate) – Keine Bewerbung mehr möglich
Allgemeine Hinweise
Ein Promotionsstipendium kann für die Vorbereitung einer Promotion beantragt werden. Der Antrag auf das Stipendium ist durch den/die Kandidat/in selbst zu stellen. Das Grundstipendium beträgt 1.500 Euro pro Monat. Ein Familienzuschlag für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und betreut werden müssen, kann gewährt werden. Der Familienzuschlag beträgt 150 Euro pro Kind und Monat. Um den Familienzuschlag zu erhalten, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich (z. B. Bescheinigung der Familienkasse). Ein Anspruch auf Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Antragsberechtigung
Die Förderung im Rahmen eines Promotionsstipendiums für die Dauer von 36 Monaten dient der Vorbereitung einer Promotion an der BTU Cottbus-Senftenberg. Eine Förderung kann frühestens ab April 2025 in Anspruch genommen werden. Ein späterer Förderbeginn ist ebenfalls möglich. Ein Anspruch auf ein Promotionsstipendium besteht ausschließlich für Promovierende der BTU bzw. Bewerberinnen und Bewerber, die eine Promotion an der BTU anstreben. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist eine Betreuungszusage eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der BTU erforderlich.
Wir bitten Sie, von Anfragen oder Bewerbungen abzusehen, sofern Sie noch keine Betreuung an der BTU gefunden haben. Weitere Informationen zur Bewerbung auf eine Promotion finden Sie auf den Webseiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs: www.b-tu.de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/promotion
Der/die Antragsteller/in für ein Stipendium ist der/die spätere Stipendiat/in. Das Stipendium ist an die Person des Stipendiaten/der Stipendiatin gebunden und kann daher nicht wie ein Forschungsvorhaben durch den/die Betreuer/in beantragt werden. Der/die Antragsteller/in muss in das Fachgebiet des Betreuers/der Betreuerin an der BTU Cottbus-Senftenberg eingebunden sein. Dies bedeutet, dass er/sie in der Regel über einen Arbeitsplatz an der Universität verfügen sollte (gemeint ist der Platz für die Durchführung der Forschung inkl. der erforderlichen Mittel).
Die Bewilligung eines Stipendiums setzt voraus, dass die/der Bewerber/in als Doktorand/in durch die zuständige Fakultät der BTU angenommen wird. Zudem müssen besondere Befähigung, Motivation sowie hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet nachgewiesen werden.
Die Förderung steht Anträgen aus allen wissenschaftlichen Fachgebieten offen, sofern eine Betreuung durch eine/n Professor/in der BTU Cottbus-Senftenberg gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis für Bewerber/innen aus früheren Ausschreibungen:
Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder der Auswahlkommission keine Bewerbungen prüfen werden, die in den vorherigen Ausschreibungen von Promotionsstipendien der GRS nicht berücksichtigt wurden.
- Formular »Erklärung für ein Promotionsstipendium« inkl. Anhänge
- Formular Motivationsschreiben
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Betreuungszusage
- Exposé*
- Kopien der Hochschulzeugnisse
- Nachweis der Annahme als Doktorand/in (kann nachgereicht werden)
- ggf. Kopie d. Aufenthaltstitels (kann nachgereicht werden)
- ggf. Kopie der Bescheinigung der Familienkasse (kann nachgereicht werden)
- Gutachten** des Betreuers / der Betreuerin (Hochschullehrer/in) sowie eine gutachterliche Stellungnahme eines zweiten Gutachters / einer zweiten Gutachterin (Hochschullehrer/in); die Gutachten sollten die Promotionswürdigkeit der Person und den Inhalt des Vorhabens einschätzen; der/die Antragsteller/in und der/die Betreuer/in holen selbst das 2. Gutachten ein.
Bitte reichen Sie keine weiteren Unterlagen ein, beispielsweise ärztliche Bescheinigungen. Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Basis der oben aufgeführten Unterlagen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bewerbung auszuschließen, sollten Sie Dokumente mit sensiblen persönlichen Daten wie Attesten einreichen.
* Hinweise Aufbau Exposé:
- Max. 4-6 Seiten
- Titelblatt (Name, Betreuer/innen, Fachgebiet, Fakultät, Arbeitstitel, Beginn der Promotion)
- Überblick wissenschaftliche Problemstellung (Hintergrund, Zusammenfassung Forschungsstand mit wichtigsten Studien, Eingrenzung des Themas)
- Forschungsfragen und Zielsetzung
- Begründung der Originalität und Bedeutung des Themas
- Begründung der Anschlussfähigkeit des Forschungsthemas im Kontext der Arbeitsschwerpunkte Ihrer Betreuerin bzw. Ihres Betreuers an der BTU
- Methodischer Ansatz
- Arbeitsplan bis zur Einreichung der Dissertation (als Gannt-Diagramm)
- Verwendete Literatur
** Hinweise für Gutachter/innen:
- Max. 2 Seiten (Deutsch o. Englisch)
- Woher kennen Sie den/die Kandidat/in?
- Wie beurteilen Sie die wissenschaftliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten?
- Wie beurteilen Sie die Originalität und Relevanz des Forschungsthemas?
- Wie beurteilen Sie die Anschlussfähigkeit des Forschungsthemas im Kontext der Arbeitsschwerpunkte Ihres Fachgebiets?
- Über welche anderen Qualifikationen verfügt der/die Kandidat/in, die für eine Promotion relevant sein könnten?
- Hat der/die Kandidat/in besondere Leistungen erbracht (z.B. im Masterstudium)? Wenn ja, welche?
Bitte stellen Sie sicher, dass sowohl das Exposé als auch die Gutachten für Nicht-Expert/innen verständlich sind.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen und bis zum 13. Dezember 2024 (12:00 Uhr mittags MEZ) per E-Mail an die GRS zu übermitteln: researchschool+applications(at)b-tu.de (Betreff: Bewerbung Promotionsstipendium). Die Unterlagen sind in der genannten Reihenfolge einzureichen.
Bitte beachten:
Wir bitten Sie, von der Weiterleitung der E-Mail an weitere Personen der GRS abzusehen (z.B. in Kopie an weitere Personen). Wir werden alle eingegangenen Bewerbungen an die oben genannte E-Mail-Adresse prüfen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem Versand nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu warten.
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen gemäß der Vorgaben zusammenzustellen und uns vollständig einzureichen. Bewerbungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass die GRS nicht verpflichtet ist, die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen zu prüfen. Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Der Vizepräsident für Forschung und Transfer der BTU Cottbus-Senftenberg trifft auf Empfehlung der Auswahlkommission die Auswahlentscheidung. Die Auswahlkommission wird voraussichtlich Ende Februar 2025 tagen. Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden spätestens Ende März 2025 benachrichtigt.
Der Förderbeginn ist für April 2025 vorgesehen, ein späterer Förderbeginn ist jedoch möglich. Es ist vorgesehen, drei bis vier Promotionsstipendien zu vergeben.
Rechtliche Grundlagen:
- Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg (GradV)
- Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (BTU-Rahmenrichtlinie Stipendien vom 12.10.2009)
- Ausführungsrichtlinie zur Vergabe von Stipendien nach der Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg (BTU-Ausführungsrichtlinie GradV vom 24.03.2012)
Die Richtlinien und Verordnungen sind im Intranet verfügbar.
Auf dieser Webseite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur BTU-Rahmenrichtlinie Stipendien zusammengefasst (nur auf Englisch).
Abschlussstipendium Promotion (6 Monate) – Keine Bewerbung mehr möglich
Allgemeine Hinweise
Ein Kurzzeitstipendium kann für die Abschlussphase der Promotion gewährt werden. Der Antrag auf das Stipendium ist durch den/die Kandidat/in selbst zu stellen. Das Grundstipendium beträgt 1.500 Euro pro Monat. Ein Familienzuschlag für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und betreut werden müssen, kann gewährt werden. Der Familienzuschlag beträgt 150 Euro pro Kind und Monat. Um den Familienzuschlag zu erhalten, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich (z. B. Bescheinigung der Familienkasse). Ein Anspruch auf Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Antragsberechtigung
Die Förderung in Form eines Abschlussstipendiums für die Dauer von sechs Monaten dient der Fertigstellung der Dissertation. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung frühestens ab April 2025 möglich ist. Selbstverständlich ist auch ein späterer Förderbeginn möglich. Ein Kurzzeitstipendium kann nur von Promovierenden der BTU beantragt werden, die bisher noch kein Stipendium der GRS erhalten haben bzw. deren Promotionsstelle nicht von der GRS finanziert wurde.
Wir bitten Sie, von Anfragen oder Bewerbungen abzusehen, die nicht der Fertigstellung der Dissertation innerhalb der Förderperiode dienen (z.B. Zwischenfinanzierung). Nach Ende der Förderung ist von den Geförderten ein Nachweis über die Einreichung der Dissertation bei der GRS vorzulegen.
Der/die Antragsteller/in für ein Stipendium ist die spätere Stipendiatin/der spätere Stipendiat. Das Stipendium ist an die Person des Stipendiaten/der Stipendiatin gebunden und kann daher nicht wie ein Forschungsvorhaben durch den/die Betreuer/in beantragt werden. Der/die Antragsteller/in muss in das Fachgebiet des Betreuers/der Betreuerin an der BTU Cottbus-Senftenberg eingebunden sein. Dies bedeutet, dass er/sie in der Regel über einen Arbeitsplatz an der Universität verfügen sollte (gemeint ist der Platz für die Durchführung der Forschung inkl. der erforderlichen Mittel).
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums sind die Annahme als Doktorand/in durch die zuständige Fakultät der BTU, besondere Befähigung und Motivation sowie hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet.
Die Ausschreibung ist offen für Anträge aus allen wissenschaftlichen Fachgebieten, die durch eine/n Professor/in der BTU Cottbus-Senftenberg betreut werden können.
Wichtiger Hinweis für Bewerber/innen aus früheren Ausschreibungen:
Die Mitglieder der Auswahlkommission werden keine Bewerbungen prüfen, die in den letzten Ausschreibung von Abschlussstipendien der GRS nicht berücksichtigt wurden.
- Formular »Erklärung für ein Promotionsstipendium« incl. Anhänge (s. S. 8 d. Formulars)
- Formular Motivationsschreiben
- Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Zwischenbericht zur Dissertation*
- Kopien der Hochschulzeugnisse
- Nachweis der Annahme als Doktorand/in
- ggf. Kopie d. Aufenthaltstitels
- ggf. Kopie der Bescheinigung der Familienkasse (kann nachgereicht werden)
- Gutachten** des Betreuers / der Betreuerin
Bitte reichen Sie keine zusätzlichen Unterlagen ein (z.B. ärtzliche Bescheinigungen). Die Auswahl erfolgt nur auf Grundlage der o. aufgelisteten Unterlagen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bewerbung auszuschließen, sollten Sie Dokumente mit sensiblen persönlichen Daten wie Attesten einreichen.
* Hinweise Aufbau Zwischenbericht:
- Max. 4-6 Seiten
- Titelblatt (Name, Betreuer/innen, Fachgebiet, Fakultät, Arbeitstitel, Beginn der Promotion, voraussichtlicher Einreichungstermin)
- Überblick wissenschaftliche Problemstellung (Hintergrund, Zusammenfassung Forschungsstand mit wichtigsten Studien, Eingrenzung des Themas)
- Forschungsfragen und Zielsetzung
- Begründung der Originalität und Bedeutung des Themas
- Methodischer Ansatz
- Vorläufiges Inhaltsverzeichnis
- Arbeitsplan von Beginn der Promotion bis zur Einreichung der Dissertation (als Gannt-Diagramm)
- Verwendete Literatur
** Hinweise für Gutachter/innen:
- Max. 2 Seiten (Deutsch o. Englisch)
- Welche herausragenden Leistungen hat der/die Bewerber/in bisher erbracht?
- Wie beurteilen Sie die Originalität und Relevanz des Forschungsthemas?
- Wie ist der bisherige Fortschritt zu beurteilen? Wie realistisch ist der Arbeitsplan bis zur Einreichung der Dissertation zu beurteilen? Beachten Sie, dass es sich um ein Kurzzeitstipendium zur Fertigstellung der Dissertation handelt. Der/die Betreuer/in bestätigt mit seinem/ihrem Gutachten, dass die Einreichung der Dissertation gem. Promotionsordnung spätestens am Ende der Förderung erfolgt.
Bitte stellen Sie sicher, dass sowohl der Zwischenbericht als auch das Gutachten für Nicht-Expert/innen verständlich sind.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen und bis zum 13. Dezember 2024 (12:00 Uhr mittags MEZ) per E-Mail an die GRS zu übermitteln: researchschool+applications(at)b-tu.de (Betreff: Bewerbung Abschlussstipendium). Die Unterlagen sind in der genannten Reihenfolge einzureichen.
Bitte beachten:
Wir bitten Sie, von der Weiterleitung der E-Mail an weitere Personen der GRS abzusehen (z.B. in Kopie an weitere Personen). Wir werden alle eingegangenen Bewerbungen an die oben genannte E-Mail-Adresse prüfen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem Versand nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu warten.
Wir bitten Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen gemäß der Vorgaben zusammenzustellen und uns vollständig einzureichen. Bewerbungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass die GRS nicht verpflichtet ist, die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen zu prüfen. Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Der Vizepräsident für Forschung und Transfer der BTU Cottbus-Senftenberg trifft auf Empfehlung der Auswahlkommission die Auswahlentscheidung. Die Auswahlkommission wird voraussichtlich Ende Februar 2025 tagen. Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden spätestens Ende März 2025 benachrichtigt.
Der Förderbeginn ist für April 2025 vorgesehen, ein späterer Förderbeginn ist jedoch möglich. Es ist vorgesehen, drei bis vier Abschlussstipendien zu vergeben.
Rechtliche Grundlagen:
- Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg (GradV)
- Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (BTU-Rahmenrichtlinie Stipendien vom 12.10.2009)
- Ausführungsrichtlinie zur Vergabe von Stipendien nach der Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg (BTU-Ausführungsrichtlinie GradV vom 24.03.2012)
Die Richtlinien und Verordnungen sind im Intranet verfügbar.
Auf dieser Webseite haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur BTU-Rahmenrichtlinie Stipendien zusammengefasst (nur auf Englisch).
Weitere Informationen
Die GRS schreibt Promotionsstipendien nur im begrenzten Umfang aus. Alternativ sollten Sie zur Finanzierung Ihrer Promotion andere Fördermöglichkeiten wie z.B. Stiftungen rechtzeitig in Betracht ziehen. Auf den Webseiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs finden Sie dazu Informationen weiterer Fördereinrichtungen. Wir empfehlen Ihnen für die Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten Datenbanken wie z.B. www.elfi.info (nur aus dem Campus-Netz verfügbar).
Allgemeine Informationen zur Vergabe von Promotions- und Forschungsstipendien entnehmen Sie der BTU-Rahmenrichtlinie Stipendien. Auf dieser Webseite haben wir die wichtigsten Fragen & Antworten auf Englisch zusammengefasst.