Prüfungsleistungen

Modulprüfungen - Allgemein


Wie setzt sich meine Modulnote zusammen?
In der Modulbeschreibung sind die zu erbringenden Leistungen verbindlich beschrieben.

Für die Angaben in der Modulbeschreibung und für die Bildung der Gesamtnote für das Modul ist der Modulverantwortliche zuständig. Die Modulbeschreibungen für alle Module finden Sie im Info-Portal Lehre > Module.

Wann und wie erfahre ich meine Modulnoten?
Gemäß der Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge soll das Bewertungsverfahren von schriftlichen Prüfungen vier Wochen nicht überschreiten. Das Ergebnis mündlicher Prüfungen ist im Anschluss an die Prüfung mitzuteilen.

Über das Online-Portal kann sich jeder Studierende eine Online-Notenübersicht abrufen. In dieser sind alle verbuchten Modulnoten zu ersehen.

Ein Ergebnis einer Teilleistung im CA soll gemäß der Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge dem Studierenden vor der Erbringung weiterer Teilleistungen bekannt gegeben werden.

Ich möchte meine bewerteten Prüfungsunterlagen einsehen. Was muss ich tun?
Gemäß der Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge können Sie innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Prüfer einen Antrag zur Einsichtnahme in die Unterlagen stellen. Einzelne Fachbereiche bzw. Lehrstühle bieten unabhängig von der Antragstellung Termine zur Einsichtnahme an.

Modulprüfungen - Wiederholen


Wie oft kann ich eine Modulprüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Modulprüfung darf gemäß Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge zweimal wiederholt werden. Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master- und Diplom) dürfen nur einmal wiederholt werden.

Wann muss ich die Wiederholungsprüfung antreten?
Nach einer erstmalig nicht bestandenen Modulprüfung in einem Pflichtmodul, sind Sie verpflichtet innerhalb der zwei darauffolgenden Semester zur ersten Wiederholung anzutreten. Die zweite Wiederholung ist im Laufe der nächsten beiden Semester abzuleisten.  

Beispiele:

  • Erste Prüfung (1. Versuch) im Sommersemester 2016 nicht bestanden = erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch) muss im Sommersemester 2017 angetreten werden.
  • Erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch) im Wintersemester 2017 nicht bestanden = zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch) muss im Wintersemester 2018 angetreten werden.

Modulprüfungen - Endgültig nicht bestanden


Ich habe ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden. Kann ich an der BTU weiter studieren?
Bei einem endgültig nicht bestandenen Pflichtmodul besteht die Möglichkeit, den Studiengang zu wechseln. Das Modul, das endgültig nicht bestanden wurde, darf jedoch kein Pflichtmodul in dem Studiengang sein, in den Sie wechseln möchten.

Ich habe ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden. Kann ich an der BTU weiter studieren?
Bei einem endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmodul besteht die Möglichkeit, ein anderes Wahlpflichtmodul des Modulbereichs zu wählen. Von dieser Neuwahl können Sie, sofern es das Angebot des Wahlpflichtbereichs es hergibt, zweimal Gebrauch machen.  Eine einmal endgültig nicht bestandene Modulprüfung dürfen Sie - auch deutschlandweit -nicht noch einmal ablegen, auch nicht als Wahlpflicht- oder Wahlmodul im Rahmen eines anderen Studiengangs.

Wie lange kann ich den Studentenstatus nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung behalten?
Über die endgültig nicht bestandene Prüfung erhalten Sie vom Studierendenservice einen schriftlichen Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung. In diesem werden Sie auf die Möglichkeit eines Studiengangswechsels - der innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden muss – bzw. auf ein Wahlpflichtmodulwechsel hingewiesen. Nehmen Sie die Möglichkeit des Studiengangswechsels nicht wahr, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert.

Abschlussarbeiten


Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Mit dem Formular Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit können Sie im Studierendenservice die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen vornehmen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen können Sie der RahmenO Bachelor/Master (§ 24) bzw. Ihrer Prüfungs- und Studienordnung entnehmen.

Nach der Zulassungsprüfung im Studierendenservice beantragen Sie bei Ihrem/r Betreuer/in bzw. bei Ihrem/r Erstprüfer/in die Ausgabe des Themas. Bitte beachten Sie hierbei, dass es in Ihrem Studiengang hierzu ggf. individuelle Vorgaben zu festgelegten Fristen und Terminen bzw. zur Beteiligung des Prüfungsausschusses geben kann. Der Termin der Themenausgabe ist der Beginn der Bearbeitungszeit.

Nach Ausgabe des Themas durch den/die Betreuer/in müssen Sie das Formular Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit innerhalb von 5 Werktagen beim Studierendenservice einreichen. Ist die Anmeldung zum Modul erfolgreich, können Sie über Ihren BTU- / Hochschul-Account die Modulanmeldung sowie den Abgabetermin (Prüfungstermin) einsehen. Ihr/e Betreuer/in wird vom Studierendenservice über die rechtzeitige Anmeldung des Moduls informiert.

Ich möchte meine Abschlussarbeit mit einem Unternehmen schreiben. Dieses wünscht eine Geheimhaltungsvereinbarung. Wie gehe ich vor?

Sollte dem Unternehmen das mündliche Versprechen des Studierenden und Betreuers nicht ausreichen und auf eine  besondere vertragliche Regelung bestehen, wird oft eine schriftliche Vereinbarung entsprechend der beigefügten Muster-Geheimhaltungsvereinbarung akzeptiert.

Sofern das Unternehmen auf einen zusätzlichen Geheimnisschutz besteht, können in begründeten Ausnahmefällen besondere Schutzmaßnahmen von sensiblen Daten vorge­nommen werden.

Sensible geheimhaltungsbedürftige Daten des Unternehmens können vom Studierenden nur gesondert erfasst und diese Daten als gesonderter Anhang zur Abschlussarbeit eingereicht werden. Für die genaue Verfahrensweise und um die entsprechenden Formblätter wie beispielsweise das Muster zum Sperrvermerk zu erhalten, sollte man sich vor der Anmeldung der Abschlussarbeit an den Studiengangbearbeiter wenden. Die Handlungsanweisungen zu Geheimhaltungsvereinbarungen in Unternehmen bei Abschlussarbeiten einschließlich aller Formulare sowie weitere Inforamtionen können außerdem im Intranet nachgelesen werden.

Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit zurückgeben?
Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe des Themas bei einer Wiederholung der Abschlussarbeit ist nur zulässig, wenn Sie bei der Anfertigung Ihrer ersten Abschluss-arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Die Rückgabe ist nach Bestätigung durch die/den Erstprüfende/n schriftlich beim Studierendenservice einzureichen.

Wie kann ich eine Verlängerung meiner Bearbeitungszeit beantragen?

Im Falle von Krankheit ist der Antrag auf Verlängerung unverzüglich mittels eines ärztlichen Attests zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit beim Studierendenservice einzureichen. Die Bearbeitungszeit wird vom Studierendenservice entsprechend dem ärztlichen Attest verlängert. Sofern die Gesamtdauer der Verlängerung sechs Wochen überschreitet, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Verlängerung der Bearbeitungsfrist oder eine Neuvergabe des Themas. In letzterem Fall gilt der Bearbeitungsversuch als nicht unternommen und Sie können die Zulassung zur Bearbeitung der Abschlussarbeit erneut beantragen.

In allen anderen Fällen ist der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit Begründung und Stellungnahme des/der Betreuers/in spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin schriftlich beim Studierendenservice einzureichen. Der Antrag wird dann dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Wird der Grund anerkannt, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu einem Drittel verlängern.

In welcher Form und wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt innerhalb der Sprechzeiten des Studierendenservice in dreifacher gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form. Außerhalb der Sprechzeiten steht ein Briefkasten auf dem Flur des Studierendenservice zur Verfügung. Für gestalterische Arbeiten (z.B. Studiengang Architektur) können Sonderregelungen in den fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen getroffen werden.

Wann muss ich meine Arbeit abgeben, wenn das Ende der Abgabefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kommt die entsprechende Regelung des  Verwaltungsverfahrensgesetz § 31, Abs. 3 zur Anwendung: 'Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.'

Welchen Wortlaut muss die Eigenständigkeitserklärung bei Abschlussarbeiten beinhalten?
Die Eigenständigkeitserklärung bei der Abgabe von Abschlussarbeiten nach RahmenO-Ba sowie RahmenO-Ma §12 (9) und § 24 (4) hat folgende Form:

Erklärung

Der Verfasser erklärt, dass er die vorliegende Arbeit selbständig, ohne fremde Hilfe und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt hat. Die aus fremden Quellen (einschließlich elektronischer Quellen) direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind ausnahmslos als solche kenntlich gemacht. Wörtlich und inhaltlich verwendete Quellen wurden entsprechend den anerkannten Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zitiert. Die Arbeit ist nicht in gleicher oder vergleichbarer Form, auch nicht  auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung bei  einer anderen Hochschule vorgelegt worden.

Sie wurde bisher auch nicht veröffentlicht.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.

Ort, Datum                  Unterschrift des Verfassers         

Diese Erklärung gilt für Hausarbeiten, Studienarbeiten, Essays, einschließlich Diplom-, Bachelor- und Master-Arbeiten.  

Meine Abschlussarbeit wurde mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertet. Was nun?
Gemäß Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge kann eine Abschlussarbeit einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.

Kann ich das Kolloquium auch online abhalten?
Die aktuellen Regelungen der Rahmenordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge ermöglichen die Durchführung des Kolloquiums zur Abschlussarbeit als videobasierte Prüfung. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl Prüfende als auch Studierende damit einverstanden sind. Rahmenbedingungen für die Durchführung von mündlichen videobasierten Prüfungen wurden durch die 1. Änderungssatzung zu den Rahmenordnungen festgelegt und können dort nachgelesen werden. Weitere Informationen findet man auch unter Online-Prüfungen.

Freiversuch / Verbesserungsversuch


Ich habe eine Prüfung nicht bestanden und möchte einen Freiversuch nehmen, wie mache ich das?

Einen Freiversuch können Sie bei Ihrem Studiengangsbearbeiter / Ihrer Studiengangsbearbeiterin

  • nach Ihrem ersten Versuch, wenn er innerhalb der Regelstudienzeit angetreten wurde
  • nach Ihrem zweiten Versuch, wenn Ihr erster Versuch innerhalb der Regelstudienzeit und ihr zweiter Versuch nach Zwei Semestern abgelegt wurde

beantragen, in dem Sie innerhalb der Sprechzeiten und vor Anmeldung der Wiederholung zu Ihrem Studiengangsbearbeiter / Ihrer Studiengangsbearbeiterin gehen.

Ich habe eine Prüfung bestanden, möchte meine Note jedoch verbessen. Wie kann ich einen Verbesserungsversuch in Anspruch nehmen?
Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben. Auch einen Verbesserungsversuch beantragen Sie innerhalb der Sprechzeiten und innerhalb der entsprechenden Anmeldefrist bei Ihrem Studiengangsbearbeiter / Ihrer Studiengangsbearbeiterin.

Was ist, wenn ich meinen Verbesserungsversuch nicht bestehe oder eine schlechtere Note erhalten?
Ihnen wird immer die bessere Note angerechnet.

Wie oft kann ich einen Freiversuch und/oder einen Verbesserungsversuch in Anspruch nehmen?
Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder

  • zwei Freiversuche, oder
  • zwei Verbesserungsversuche, oder
  • einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch

innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.

Dies gilt nicht für praktische Studienabschnitte und die Bachelor-Arbeit. Ihre Prüfung- und Studienordnung kann diese Regelung ausschließen.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen


Ich habe von einer anderen Hochschule an die BTU gewechselt.  Wer ist für die Anerkennung meiner bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen zuständig?
Die Anrechnung einer Studien- oder Prüfungsleistung von einer anderen Hochschule für ein BTU-Modul muss innerhalb von 2 Semestern im Studierendenservice beantragt werden. Inhaltlich prüft dann der Modulverantwortliche / die Modulverantwortliche des BTU-Moduls und anschließend wird die Anerkennung  vom Prüfungsausschuss genehmigt. Ein Antrag auf Anerkennung für ein Modul, in dem Sie bereits mindestens einen Prüfungsversuch absolviert haben ist ausgeschlossen.

Ich möchte ein Semester im Ausland studieren. Was muss ich tun, damit ich die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt bekomme?
In jedem Fall sollten Sie vorab ein Learning Agreement abschließen. Für Studierende, die im Rahmen eines ERASMUS-Programms ein Auslandssemester absolvieren, ist dies verpflichtend. Weitere Informationen siehe Informationsblatt zum Anerkennungsverfahren ERASMUS vom International Relations Office.

Nach Rückkehr aus dem Ausland muss die Anerkennung innerhalb eines Semesters bei Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden.
 

Nachteilsausgleich

Was ist wenn ich eine Modulprüfung aus persönlichen Gründen nicht in der Form antreten kann, wie sie angeboten wird?
Wenn Sie wegen

  • länger andauernder Krankheit oder
  • Behinderung oder
  • Schwangerschaft oder
  • Mutterschutz oder
  • Personenfürsorge mit einem Kind im eigenen Haushalt oder
  • Betreuung eines nahen Angehörigen (nahe An gehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, Ehegatten und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft)

nicht in der Lage sind, Modulprüfungen ganz oder teilweise nicht in der vorgesehen Form zu erbringen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Diesen müssen Sie vor Anmeldung zum Modul beim Prüfungsausschuss mit den entsprechenden Nachweisen einreichen. Dieser entscheidet dann gemeinsam mit dem Prüfer / der Prüferin und Ihnen in welcher Form die Leistung erbracht werden kann. Sofern der Grund nach der Anmeldung eintritt, ist der Antrag unverzüglich, aber vor der Erbringung der Modulprüfung, zu stellen.

Abschluss / Beendigung des Studiums


Wie wird die Gesamtnote für das Zeugnis gebildet?
Gemäß der Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge wird bei der Bildung der Gesamtnote für die Graduierung das mit den Kreditpunkten gewichtete Mittel aller Noten gebildet. Hierbei wird die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Dezimalstellen werden ohne Rundung gestrichen.