Prüfungs- und Studienfristen


Für ein erfolgreiches Studium ist es wichtig, die Rahmenordnungen für Bachelor- oder Master-Studiengänge und die fachspezifische Prüfungsordnung für den eingeschriebenen Studiengang zu kennen. Es wird erwartet, dass Sie die Rahmenordnung für Ihren Abschluss (Bachelor oder Master) und Ihre Prüfungsordnung gelesen haben und mit den Regelungen vertraut sind.

Prüfungsfristen


Was verstehe ich unter Prüfungsfrist?
Die Prüfungsfrist umfasst die Anmelde- und Rücktrittsfristen zu Modulprüfungen sowie die Festlegungen zu Wiederholungsprüfungen gemäß den Rahmenordnungen für Bachelor- und Master-Studiengänge. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dieser Web-Seite unter Prüfungen > Prüfungsanmeldungen.

Studienfristen


Was sind Studienfristen?
Studierende müssen das Studium innerhalb einer bestimmten Frist abschließen bzw. innerhalb festgelegter Studienabschnitte eine bestimmte Anzahl an Kreditpunkten erwirtschaften.

Die Fachstudienberatung
Für Bachelor-Studiengänge sind die Studienfristen im § 10 der Rahmenordnung für Bachelor-Studiengänge geregelt. Demnach müssen Sie nach § 10 (5)

  • zu Beginn des 3. Fachsemesters: 40 Leistungspunkte
  • zu Beginn des 5. Fachsemesters: 80 Leistungspunkte
  • zu Beginn des 7. Fachsemesters: 120 Leistungspunkte
  • zu Beginn des 9. Fachsemesters: 160 Leistungspunkte

und in Bachelor-Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von 7 Fachsemestern müssen Sie zu Beginn des 10. Fachsemesters mindestens 190 Leistungspunkte erwirtschaften. Erreichen Sie die angegebene Kreditpunktanzahl für den angegebenen Studienabschnitt nicht, werden Sie für eine Unterstützung bei Ihrer Studiengestaltung zu einer Fachstudienberatung schriftlich durch den Studierendenservice eingeladen. Das Beratungsgespräch sollte unbedingt wahrgenommen werden. Innerhalb des Beratungsgespräches wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Gründe für das Nichterreichen der geforderten Kreditpunkte darzulegen. Zu dem Termin sollten Sie eine aktuelle Notenübersicht und einen von Ihnen erstellten Studienplan vorlegen.

Gemäß § 10 (5) der Rahmenordnung für Master-Studiengänge  werden Sie zu einer Fachstudienberatung eingeladen, wenn Sie bis zum, Beginn des 3. Fachsemesters nicht mindestens 40 Leistungspunkte erworben haben.

Unabhängig von dieser Fachstudienberatung gemäß Rahmenordnung haben Sie jederzeit die Möglichkeit selbst einen Beratungstermin mit dem Fachstudienberater Ihres Studienganges zu vereinbaren.

Die Studienfachberatung
Gemäß der RahmenO Bachelor/Master werden Studierende zur Pflicht-Studienfachberatung eingeladen, wenn Sie die in Ihrem Studiengang geforderten Module nicht innerhalb von vier Semestern nach Einordnung in den Regelstudienplan erfolgreich abgeschlossen haben.

Kommen Sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nach, lehnen den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung ab oder erfüllen die in einer Studienver-laufsvereinbarung festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt nicht, ohne dass Sie rechtzeitig nicht selbst zu vertretende Gründe schriftlich geltend machen, verlieren Sie ihren Prüfungsanspruch und werden exmatrikuliert.

Was passiert  in der Studienfachberatung?
In der Studienfachberatung wird Ihr aktueller Leistungsstand analysiert, um mit Ihnen gemeinsam das weitere Studium zu planen.

Ziel der Studienfachberatung ist der Abschluss einer individuellen, verbindlichen Studienverlaufsvereinbarung, in der Sie sich zu bestimmten Maßnahmen zur Erreichung der Studienziele verpflichten. Weiterhin können zur Förderung des weiteren Studienverlaufs geeignete Maßnahmen der Hochschule schriftlich vereinbart werden. Bei der Festlegung von Verpflichtungen wird Ihre persönliche Situation angemessen berücksichtigt.