Krankheit und Verhinderung

Prüfungsunfähigkeit


Was ist Prüfungsunfähigkeit?
Der häufigste Fall von Prüfungsunfähigkeit ist Krankheit. Auch Fälle von "höherer Gewalt" können geltend gemacht werden, was allerdings selten vorkommt. Hierzu zählen insbesondere Streikfolgen (ausgenommen angekündigte Streiks) und Naturkatastrophen. Entscheidend ist: Der Grund ist nicht selbst verschuldet.

Mit welchem Attest wird die "Prüfungsunfähigkeit" nachgewiesen?
Dies wird durch die Rahmenordnung sowie eventuelle zusätzliche Auflagen geregelt.
Es  ist das „Ärztliche Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit“ zu verwenden und muss nach Auftreten der Krankheit, spätestens jedoch fünf Werktage nach dem anberaumten Prüfungstermin bei Ihrem/er Studiengangsbearbeiter/in im Studierendenservice vorgelegt bzw. postalisch zugesandt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) ist kein Attest der Prüfungsunfähigkeit und reicht daher keinesfalls für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus. In Zweifelsfällen oder im Wiederholungsfall kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen. 

Fremdsprachige Atteste bedürfen einer amtlichen Übersetzung. 

Gegebenenfalls anfallende Kosten für ein Attest tragen Sie selbst. Sie können der Hochschule nicht in Rechnung gestellt werden.

Ich war nachweisbar krank, habe aber dennoch an der Prüfung teilgenommen.
Wenn Sie zu einer Prüfung antreten und sie absolvieren, geben Sie damit zu erkennen, dass Sie sich prüfungsfähig, mindestens hinreichend gesund fühlen. Sollten sich in der Prüfung bei Ihnen gesundheitliche Probleme einstellen, ist sofort der Aufsichtsführende der Prüfung zu informieren, die Prüfung abzubrechen und ein Arzt aufzusuchen. 

Sofern der Arzt ein Attest ausgestellt hat, das für mehrere Tage gilt und Sie in dieser Zeit trotzdem an einer Prüfung teilnehmen, erklären Sie sich mit dem Beginn der Prüfung als prüfungsfähig. Das Ergebnis dieser Prüfung müssen Sie sich anrechnen lassen – unabhängig davon, welches Ergebnis dabei erzielt wurde. Dies gilt auch, wenn Sie an einem Tag für zwei Prüfungen angemeldet waren und Sie nur an einer Prüfung teilnehmen. Bescheinigt das Attest die Prüfungsunfähigkeit für einen Zeitraum von mehr als einen Tag und nehmen Sie während dieser Zeit an einer Prüfung teil, so verliert das Attest auch für die Folgezeit seine Gültigkeit. 

Wie verhalte ich mich, wenn die Prüfung an einem Samstag stattfindet und ich plötzlich krank werde?
In diesem Fall sollten Sie einen Bereitschaftsarzt aufsuchen und das ärztliche Attest spätestens nach fünf Werktagen bei Ihrem/er Studiengangsbearbeiter/in einreichen.

Warum soll ich mich überhaupt krank melden, ich kann doch einfach von der Prüfung fernbleiben und damit zurücktreten?
Studierende, die nach Anmeldung zum Modul und nach Ablauf der Abmeldefrist zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen bzw. nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten, erhalten eine Versäumnis-Fünf, d. h. diese Prüfung gilt dann als nicht bestanden und wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Ich bin schwanger. Wie verhält sich das mit dem Studium?
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft!
Schwangere und stillende Studentinnen haben nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor und mindestens acht Wochen nach der Geburt. Zum 01.01.2018 trat das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft. Ebenso wie Arbeitnehmerinnen sind zukünftig auch Studentinnen aufgefordert, ihre Schwangerschaft der Hochschule anzuzeigen (§14). Erster Ansprechpartner ist das Familienbüro der BTU Cottbus Senftenberg. Weitere Informationen und den Ablauf an der BTU Cottbus Senftenberg findet Sie außerdem im Informationsblatt – Schwangerschaft im Studium.

Ich leide unter Prüfungsangst. Was kann ich tun?

Das Studentenwerk bietet eine Beratung für Studierende an, die dort mit einem Psychologen offen über Schwierigkeiten sprechen können. Die psychologische Beratung wird durch Frau Dipl. Psychologin A. Schmidt und Frau Dr. T. Böhme angeboten. Die Beratungen finden im Studentenhaus Cottbus / Raum 18 statt. Terminabsprachen sind unbedingt erforderlich! Bitte wenden Sie sich dazu an die Servicestelle im Studentenhaus Frankfurt. Weitere Informationen hier.

Was erwartet mich bei einer psychologischen Beratung?

Videobeitrag zur psychologischen Beratung von CampusTV