Bildungsfreistellung

Bis zu 5 Tage Weiterbildung jedes Jahr stehen Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit zu. 
Das ist in den Bildungsurlaubsgesetzen aller Bundesländer (außergenommen Sachsen & Bayern) geregelt. 

Voraussetzung: Das Weiterbildungsangebot muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. 
In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gilt die Anerkennung des Veranstalters.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie hier: Allgemeine Informationen rund um den Bildungsurlaub in ganz Deutschland

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub -> siehe Ihr Bundesland.

Sollten Sie Interesse an einer Bildungsfreistellung haben, dann sprechen Sie uns bitte mindestens zwölf Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebotes an, damit wir die entsprechenden Antragsformalitäten vorbereiten können.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Frau Viola Bernhard des Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (0355 69-3614, viola.bernhard@b-tu.de).