Bildungsfreistellung

Der Studiengang ist vom Brandenburgischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als geeignet für eine Bildungsfreistellung anerkannt. Sie haben also Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme am Studium im Umfang von 10 Tagen in zwei Jahren, § 15 BbgWBG.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Frau Viola Bernhard des Weiterbildungszentrum (0355 69-3614, viola.bernhard@b-tu.de).