Masterarbeit

Die Master-Arbeit ist eine Prüfung, mit der die oder der Studierende nachweisen muss, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Die Master-Arbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit und ihrer Verteidigung (§  23 Abs. 1 RahmenO-Ma).

Die Masterarbeit muss offiziell - mit dem entsprechenden Formular - beim Studierendenservice angemeldet werden. Hierfür werden je nach Studienvariante 48 LP einschl. des Praktikums (bei 90 Kreditpunkten) oder 72 LP einschl. aller Pflichtmodule (120 Kreditpunkte) benötigt. 

Für die Betreuung der Masterarbeiten werden zwei Gutachter/innen benötigt (§ 7 Abs. 3 HSPV). Sie können selbst Vorschläge für ein Thema unterbreiten.
Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit beträgt höchstens fünf Monate von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der schriftlichen Arbeit. Nach der Bewertung ist die Arbeit zu verteidigen. Die Verteidigung findet in der Regel nicht später als vier Wochen nach der Bewertung der Arbeit statt.

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