Zugangsvoraussetzungen

Sie benötigen:

  • einen ersten qualifizierenden Hochschulabschluss (FH/UNI) mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Ingenieurs- oder Rechtswissenschaften 
  • eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von mindestens einem Jahr. Das juristische Referendariat wird anerkannt.
  • Grundkenntnisse im Recht, insbesondere im Zivilrecht. Studierende können unter der Auflage zugelassen werden, fehlende Rechtskenntnisse während des Studiums (zusätzlich zum übrigen Curriculum) nachzuholen.