Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss ist ein Gremium, das ein Promotionsverfahren durchführt und darüber entscheidet. Sie bewertet die Dissertation, nimmt die mündliche Prüfung ab und entscheidet über den Abschluss der Promotion.
Zusammensetzung
Der Promotionsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter einer oder einem Vorsitzenden sowie zwei Gutachterinnen oder Gutachtern. Darüber hinaus können weitere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie in beratender Funktion promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. In der Regel soll die Gesamtzahl der Mitglieder sechs Personen nicht überschreiten.
Aufgaben des Promotionsausschusses
- Durchführung des Promotionsverfahrens
- Bewertung der Dissertation (auf Grundlage der Gutachten)
- Abnahme und Bewertung der mündlichen Prüfung (Disputation)
- Festlegung des Gesamtprädikats
- Erteilung des Druckreifevermerks (Freigabe zur Veröffentlichung)
- Abschluss des Verfahrens bis zur Übergabe der Promotionsurkunde

Vorsitzende des Promotionsausschusses
Frau Prof. Dr. rer. nat. Katja Trachte
T. + 49 (0) 355 69 1105
CB Lehrgebäude 4/3, Raum 227
katja.trachte(at)b-tu.de
Mitglieder des Promotionsausschusses
Herr Prof. Dr. rer. nat. habil. Vladimir Mirsky
Herr Prof. Dr. rer. nat. habil. Reiner Schmid
Herr Prof. Dr. rer. nat. Herd
Herr Dr. rer. med. Stefan Rödiger
Herr Prof. Dr. Michael Beckmann

Vorsitzende des PhD-Ausschusses ERM
Frau Prof. Ph. D. Louise Rütting
T + 49 (0) 355 69 5064
CB Lehrgebäude 2C/2D, Raum 136
louise.ruetting(at)b-tu.de
Mitglieder des PhD-Ausschusses
Herr Prof. Klaus Birkhofer
Frau Prof. Heidi Webber
Herr Prof. Ruben Rosencrantz
Herr Prof. Eike Albrecht
Herr Dr. Alexander Bonhage
Frau Johanna Charlotte Witt
