Stipendien und Reisekostenzuschüsse für BTU-Wissenschaftlerinnen*

Finanzielle Unterstützung für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen durch Stipendien und Reisekostenzuschüsse des Gleichstellungsbüros | Bewerbungsfrist 31. Mai 2023

BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen können sich bis zum 31. Mai 2023 für eine Förderung durch das Gleichstellunsgbüro im Rahmen individueller Förderstipendien, Abschluss- oder Brückenstipendien bewerben. Die Beantragung von Reisekostenzuschüssen ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich.

Abschluss- und Brückenstipendien
Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden BTU-Wissenschaftlerinnen* gefördert, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion oder Habilitation (Abschlussstipendium) stehen bzw. eine finanzielle Überbrückung eines Zeitraums bis zum Beginn anderer Fördermaßnahmen benötigen (Brückenstipendium).
Ein Abschlussstipendium zur Förderung einer Promotion wird mit 1.500 EUR/mtl., eines zur Fertigstellung einer Habilitation mit 1.800 EUR/mtl. und ein Brückenstipendium mit 1.100 EUR/mtl. gefördert. Die Stipendien können jeweils bis zu maximal 6 Monaten gefördert werden. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel. 
Weitere Informationen und Antragsunterlagen. 

Individuelle Förderstipendien
BTU-Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium können ein Individuelles Förderstipendien beantragen. Die Stipendien dienen der Überbrückung von schwierigen Qualifikations- und Lebensphasen, der Unterstützung und individuellen Förderung von Studentinnen ab dem Masterstudium in sozialen und finanziellen Notlagen. Die Stipendien werden für Studentinnen mit 800 EUR und für Promovendinnen mit 1.100 EUR mit einer individuellen Förderdauer ausgereicht. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen.

Reisekostenzuschüsse
Mit einem Reisekostenzuschuss des Gleichstellungsbüros kann die aktive Teilnahme von BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen an internationalen Konferenzen unterstützt werden. Die Teilnahme sollte mit einem eigenen Konferenz-Beitrag gekoppelt sein (z. B. mit einem eigenen Vortrag oder einer Poster-Präsentation). Pro Bewerberin* können maximal 1.000 Euro jährlich bewilligt werden. Die Bewerbung ist ganzjährig möglich, spätester Einreichungstermin für Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen ist der 31. Oktober 2023. Bewerbungen können rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel. 
Weitere Informationen und Antragsunterlagen. 

Kontakt

Birgit Hendrischke
Gleichstellungsbeauftragte/r
T +49 (0) 355 69-2324
Birgit.Hendrischke(at)b-tu.de

Anja Bramer
T +49 (0) 355 69-3140
anja.bramer(at)b-tu.de