Individuelle Förderstipendien für BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen
Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden Individuelle Förderstipendien für BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab dem Masterstudium ausgeschrieben. Die Stipendien dienen der Überbrückung von schwierigen Qualifikations- und Lebensphasen, der Unterstützung und individuellen Förderung für/von Studentinnen ab dem Masterstudium in sozialen und finanziellen Notlagen.
Ein Individuelles Förderstipendium wird für Studentinnen mit 800 € und für Promovendinnen mit 1.100 € monatlich gewährt. Über die Dauer des Stipendiums wird individuell entschieden.
Die nächste Bewerbungsrunde beginnt am 27. Februar 2023.
Die Ausschreibung endet am 30. April 2023.
Wer wird gefördert?
Alle BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab dem Masterstudium, die BTU-Angehörige sind.
Beantragung
Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bewerbungen werden nur vollständig angenommen und der Antrag muss digital ausgefüllt werden. Die Bewerbung um ein Individual-Stipendium kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich erfolgen.
Was wird benötigt?
- Antragsformular (digital ausgefüllt!)
- Motivationsschreiben (kurze Darstellung der sozialen und/oder finanziellen Notlage und Begründung, warum Stipendium benötigt; max. 2 Seiten)
- bei Promovendinnen: Betreuungszusage
- bei Promovendinnen: Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
- Befürwortungsschreiben einer BTU-Lehrperson
- bzw. bei Promovendinnen: Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens
- Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid)
- Immatrikulationsbescheinigung
- ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)
Vergabeentscheidung
Alle eingegangenen Bewerbungen werden von den Mitgliedern der Jury begutachtet, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt. Die Jury entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendien. Die Entscheidung wird voraussichtlich Ende April 2023 bekannt gegeben.
Berichtspflicht
Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten über den Stipendienerhalt und dessen Wirkungen zu berichten. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Der kurze und formlose Bericht (max. 1 Seite) ist via E-Mail einzureichen und soll folgende Inhalte enthalten:
- kurze Zusammenfassung zum Studium/ Forschungsvorhaben,
- Welche Ziele des Studiums/ Forschungsvorhabens haben Sie in der Förderdauer erreicht?
- Welchen Mehrwert erzielte das erhaltene Stipendium?
Rechtliche Grundlage
Für die Beantragung des Individuellen Förderstipendiums gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)
Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.
Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung:
Birgit Hendrischke
gleichstellung(at)b-tu.de
Den ausgefüllten Antrag für das Individuelle Förderstipendium reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Birgit Hendrischke ein.
gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de
Antragsformular
(Bitte digital ausfüllen!)