Aktuell sind leider keine Anträge möglich - die zur Verfügung stehenden Mittel für 2025 sind noch nicht freigegeben
Individuelle Förderstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen
Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden Individuelle Förderstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium ausgeschrieben. Die Stipendien dienen der Überbrückung von schwierigen Qualifikations- und Lebensphasen, sowie der Unterstützung und individuellen Förderung von Studentinnen ab dem Masterstudium in sozialen und finanziellen Notlagen.
Über die Dauer und Höhe des Stipendiums wird auf Anfrage bzw. bei Bedarf in einem Beratungsgespräch mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten individuell entschieden. Das Gespräch findet persönlich oder per Videokonferenz statt.
Wer kann gefördert werden?
Alle Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium, die BTU-Angehörige sind.
Beantragung
Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Antrags und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Was wird benötigt?
- Antragsformular (digital ausgefüllt!)
- Motivationsschreiben (kurze Darstellung der sozialen und/oder finanziellen Notlage und Begründung, warum Stipendium benötigt; max. 2 Seiten)
- bei Promovendinnen: Betreuungszusage
- bei Promovendinnen: Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
- Befürwortungsschreiben einer BTU-Lehrperson
- bzw. bei Promovendinnen: Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens
- Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid)
- Immatrikulationsbescheinigung
- ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)
Vergabeentscheidung
Alle eingegangenen Bewerbungen werden von einer Jury begutachtet, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt. Die Jury entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendien.
Berichtspflicht
Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten kurz und formlos (max. 1 Seite) zu berichten, welchen Mehrwert das erhaltene Stipendium für Sie erzielt hat. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme.
Bitte senden Sie den Bericht an folgende E-Mail-Adresse: gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de
Rechtliche Grundlage
Für die Beantragung des Individuellen Förderstipendiums gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)
Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.