Individuelle Förderstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen

Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden Individuelle Förderstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium ausgeschrieben. Die Stipendien dienen der Überbrückung von schwierigen Qualifikations- und Lebensphasen, sowie der Unterstützung und individuellen Förderung von Studentinnen ab dem Masterstudium in sozialen und finanziellen Notlagen. Über die Dauer des Stipendiums wird in einem Beratungsgespräch mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten individuell entschieden. Das Gespräch findet persönlich oder per Videokonferenz statt. 

In Ausnahmefällen ist eine Förderung aus Restmitteln zum Jahresende 2024 möglich, bitte kontaktieren Sie uns per Mail an gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de.

Wer wird gefördert?

Alle Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium, die BTU-Angehörige sind.

Beantragung

Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bewerbungen werden nur vollständig angenommen und der Antrag muss digital ausgefüllt werden. Die Bewerbung um ein Individual-Stipendium kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich erfolgen.

Was wird benötigt?

  • Antragsformular (digital ausgefüllt!)
  • Motivationsschreiben (kurze Darstellung der sozialen und/oder finanziellen Notlage und Begründung, warum Stipendium benötigt; max. 2 Seiten)
  • bei Promovendinnen: Betreuungszusage
  • bei Promovendinnen: Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
  • Befürwortungsschreiben einer BTU-Lehrperson
  • bzw. bei Promovendinnen: Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens 
  • Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)

Vergabeentscheidung

Alle eingegangenen Bewerbungen werden von den Mitgliedern der Jury begutachtet, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt. Die Jury entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendien. 

Berichtspflicht

Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten über den Stipendienerhalt und dessen Wirkungen zu berichten. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen.
Der kurze und formlose Bericht (max. 1 Seite) ist via E-Mail einzureichen und soll folgende Inhalte enthalten:

  • kurze Zusammenfassung zum Studium/ Forschungsvorhaben,
  • Welche Ziele des Studiums/ Forschungsvorhabens haben Sie in der Förderdauer erreicht? 
  • Welchen Mehrwert erzielte das erhaltene Stipendium?

Rechtliche Grundlage

Für die Beantragung des Individuellen Förderstipendiums gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)

Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung: