Allgemeines
Für die Versuchsauswertung sind die Versuchsgruppen angehalten, selbständig mit Hilfe der vorgegebenen Literaturhinweise in kleinen Arbeitsgruppen zusammenzuarbeiten. Die Abgabe des Protokolls erfolgt eine Woche nach Versuchsende in handschriftlicher, sauberer und übersichtlicher Form.
Das Protokoll muss das vorgegebene richtig ausgefüllte Deckblatt, die Versuchsanleitung, das unterzeichnete Messwertprotokoll, die Vorbetrachtung, die Auswertungsberechnungen, die Diagramme und die Vergleiche bzw. Zusammenfassungen enthalten. Alles wird dann mit einem Heftstreifen (Aktendulli) zusammengeheftet.
Ein Protokollmuster ist im Abschnitt 7 der "Einführung in das Physikalische Praktikum" exemplarisch dargestellt.
Anfallende Korrekturen werden mit dem vorgegebenen Korrekturblatt hinter das Protokoll geheftet und ebenfalls innerhalb nach einer Woche abgegeben (fehlerhafte Ausarbeitungen verbleiben im Protokoll).
Alle geforderten Versuche müssen bis zur Prüfung abgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, können in den entsprechenden Folgesemestern Ersatzversuche nach Absprache durchgeführt werden. Liegt zwischen einem nicht abgeschlossenen Praktikumsteil länger als ein Jahr, muss dieser wiederholt werden.
