Entlastung für Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Zur Unterstützung und Förderung des Engagements von Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten stellt die BTU jährliche Mittel zu deren Entlastung zur Verfügung. Eine Entlastung kann durch die Beantragung von Personalmitteln zur Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften erfolgen. 

Wer wird gefördert?

Alle gewählten Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und deren Stellvertreterinnen können eine entsprechende Förderung beantragen.

Beantragung

Pro Fakultät können 2.000 Euro bewilligt werden.
Für die Zentralverwaltung, die Zentralen Einrichtungen und das IKMZ stehen insgesamt 1.000 Euro zur Verfügung.
Achtung: Da es sich hier um Verwaltungseinrichtungen handelt, können diese ausschließlich Sachmittel für andere fördernde und unterstützende Maßnahmen (z. B. Weiterbildungen, Coaching, Netzwerkarbeit, Fachliteratur) beantragen.

Die Bewilligung erfolgt immer in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Beantragung von Personalmitteln:

Die beantragten Mittel sollen für die Unterstützung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit bzw. der Arbeit als Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt werden.
Die konkreten Aufgaben der Hilfskraft sind im Antragsformular entsprechend zu erläutern.

Bei der Antragstellung ist unbedingt die jeweils ermittelte Summe der benötigten Personalmittel anzugeben. Dies dient der besseren Planung bzw. Bindung der gleichstellungsfördernden Mittel.
Beantragung von Sachmitteln:

Die Mittel sind in einer E-Mail formlos zu beantragen. Dabei sind anzugeben: die Art und der Umfang der Belastung durch die Gleichstellungsarbeit, die Art und Höhe der beantragten Entlastung sowie der Zweck der Verwendung der beantragten Sachmittel.
Sachmittel können beantragt werden z. B.
  • für die Teilnahme an Weiterbildungen zur Förderung von Gleichstellungskompetenz,
  • für die Inanspruchnahme von Coachings (Einzel-, Gruppencoaching),
  • für Netzwerktreffen,
  • für die technische Ausstattung zur Gleichstellungsarbeit (als Leihgabe).

Der Antrag kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich eingereicht werden.
 

Was wird benötigt?

Beantragung von Personalmitteln:

- Antragsformular (Digital ausgefüllt!)
- komplette Einstellungsunterlagen            
(siehe  „Leitfaden für die Einstellung und Beschäftigung wissenschaftlicher / künstlerischer Hilfskräfte“
Beantragung von Sachmitteln:

- formloser Antrag via E-Mail               
- ggf. Kostennachweise / Angebote  

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung:

Birgit Hendrischke
gleichstellung(at)b-tu.de