Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006 werden die europäischen Richtlinien zur Verwirklichung von Gleichbehandlung und des Verbots von Diskriminierung umgesetzt. Das AGG löst das seit 1994 geltende Gesetz zum Schutz vor sexueller Belästigung (Beschäftigtenschutzgesetz) ab.
Das AGG hat zum Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Es beinhaltet u. a. eine Verpflichtung der Arbeitgeber*innen gegen Benachteiligungen aufgrund von Belästigungen und sexuellen Belästigungen vorzugehen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen umfassen auch vorbeugende Maßnahmen.
Sicherheitsvorkehrungen
In Zusammenarbeit mit den weiblichen Beschäftigten und den Studentinnen werden von den Gleichstellungsbeauftragten universitäre Anlagen und Gebäude auf Gefahrenquellen in Bezug auf sexualisierte Belästigung und Gewalt untersucht sowie Vorschläge für entsprechende Verbesserungen entwickelt, z. B. bauliche Veränderungen, bessere Beleuchtung, Notrufanlagen. Die eingegangenen Vorschläge werden an den Sicherheitsingenieur und durch diesen an die Universitätsleitung weitergereicht.
Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung
Im Rahmen des Hochschulsports bietet die Zentraleinrichtung Hochschulsport allen Mitgliedern und Angehörigen der BTU Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung an.