Sexualisierte Belästigung und Gewalt
Sexualisierte Belästigung ist eine Diskriminierungsform, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person zielt.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt wird in vielfältiger Art und Weise ausgeübt. Dies kann verbal, nonverbal und auch durch tätliche Angriffe geschehen. Es betrifft alle Verhaltens- und Handlungsweisen, die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden.
(AGG § 3, Absatz 4).
Sexualisierte Belästigungen und Gewalthandlungen drücken sich z. B. in folgenden Handlungen aus:
- Erzählen anzüglicher Witze,
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials,
- entwürdigende sexualisierte Bemerkungen über Personen oder deren Körper,
- Zusenden von unerwünschten E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug,
- sexuell herabwürdigende Gesten, Aufforderungen oder Verhaltensweisen,
- Exhibitionismus,
- unangebrachte und / oder unerwünschte Körperkontakte,
- gewaltsame körperliche Übergriffe, die strafrechtlich relevant sind, wie sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung.
Die BTU Cottbus-Senftenberg spricht sich explizit gegen Sexismus aus. Sie duldet keine sexistischen Äußerungen, Vorurteile, Tätlichkeiten, Drohungen und Beleidigungen.
In unserem Flyer "Aktiv gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt" erhalten Sie nützliche Informationen. Der Flyer liegt uniweit an den bekannten sowie weiteren markanten Stellen aus (Auslageorte können bei den Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros erfragt werden).
Druckexemplare (Restbestand) können von BTU-Angehörigen bei der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten unter der E-Mail-Adresse gleichstellung(at)b-tu.de kostenfrei angefordert werden.
Literaturhinweise
- Grundsatzpapier der bukof: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind an deutschen Hochschulen als Arbeits- und Studienorte genauso alltäglich wie im privaten Umfeld.Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind an deutschen Hochschulen als Arbeits- und Studienorte genauso alltäglich wie im privaten Umfeld.
- Handlungsempfehlungen der bukof zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an künstlerischen Hochschulen
- Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (HRSG)(2016)
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? - Vereinbarung für ein respektvolles und kollegiales Miteinander, zur Konfliktbewältigung am Arbeits- und Studienplatz.
Die Vereinbarung fußt auf der Charta der Vielfalt vom 15.11.2011 und der „Gemeinsamen Erklärung der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz: Brandenburgische Hochschulen für Toleranz, Vielfalt und Demokratie" vom 15.03.2013 - Broschüre NEIN heißt NEIN der Hochschule für Musik Hans Eisler Berlin