Entwarnung: pauschale Abgeltung für digitale Veröffentlichungen von Ausschnitten aus urheberrechtlich geschützten Textwerken bis 30.09.2017 verlängert

Entwarnung: pauschale Abgeltung für digitale Veröffentlichungen verlängert

Sehr geehrte Lehrende, Studierende und Forschende der BTU Cottbus-Senftenberg, 

zu meiner großen Erleichterung darf ich Ihnen mitteilen, dass die pauschale Abgeltung für digitale Veröffentlichungen von Ausschnitten aus urheberrechtlich geschützten Textwerken bis 30.09.2017 verlängert wurde.Meine Anweisung vom 1.12.2016, in der ich Sie aufgefordert habe alle urheberrechtlich geschützte Textwerke etc. aus der Lernplattform moodle u.ä. zum 20. Dezember 2016 zu entfernen, ist damit hinfällig. 
Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben nach intensiven Beratungen vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Entsprechend können weiterhin auch über den Jahreswechsel 2016/17 hinaus urheberrechtlich geschützte Texte im zulässigen Umfang in der Lehre bereitgestellt werden. Buchauszüge und Zeitschriftenartikel dürfen also weiterhin über Semesterapparate und Moodle zugänglich gemacht werden.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von HRK, KMK und VG Wort soll in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten sachgerechte und praktikable Lösung entwickeln, die dann ab dem Wintersemester 2017/18 angewandt wird.Kurzfristig ist somit erstmal  die Hektik und Verunsicherung vom Tisch, was dann die gemeinsame Arbeitsgruppe in 2017 erarbeitet, bleibt abzuwarten. Hier finden Sie auch eine entsprechende Information des Wissenschaftsministeriums in NRW: https://www.uni-due.de/ub/files/docs/digitale_semesterapparate_nutzung_52a_UrhG.pdf 
Ich wünsche Ihnen einen schönen 4. Advent. 

Herzliche Grüße IhrJörg Steinbach