Offene Bildungsressourcen (OER)

Was sind offene Bildungsressourcen?

„Einfach ausgedrückt steht der Begriff Open Educational Resources (OER) für jegliche Bildungsressourcen (einschließlich Lehrplänen, Kursmaterialien, Lehrbüchern, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts sowie jegliches weitere Material, welches zu Lehr- und Lernzwecken entwickelt wurde), die Lehrenden und Lernenden frei zur Verfügung stehen, ohne dass diese für die Verwendung Nutzungs- oder Lizenzgebühren zahlen müssten.” (Deutsche UNESCO-Kommission e.V., 2013, S. 6)

Entscheidungshilfe zur Lizenzierung Ihrer eigenen Werke

Holen Sie sich Hilfe und Anregungen, um ihr Werk zu lizenzieren.
ZUR ENTSCHEIDUNGSHILFE (erstellt vom eLearning-Team der BTU)

Informationen für Ihre Lehre

Informieren Sie sich zum Thema OER für Ihren Lehrkontext finden, nutzen, erstellen und teilen. 

Statt alle Ihre Inhalte selbst zu produzieren, können Sie auch aus dem großen Pool an freien Lern- und Lehrmaterialien schöpfen. Diese können je nach Lizenz direkt in der vorliegenden Form in Ihre Veranstaltung eingebunden oder mit einer Einführung, ergänzenden Grafiken oder einem Wissensquiz weiter angereichert werden.

Wie werden OER-Materialien aufbereitet? Laden Sie sich weitere hilfreiche Dokumente zur OER-Nutzung sowie der selbstständigen OER-Erstellung herunter.

Rechtlich sicher – Creative Commons

Um OER rechtskonform zu nutzen, ist es unabdingbar, die geltenden Creative Commons Lizenzen in ihren Abstufungen zu kennen. Die Erarbeitung von OER-Materialien setzt zudem die korrekte Anwendung dieser voraus.
Stöbern Sie dafür im Handbuch zu den CC-Lizenzen.

Kurz und knapp für Sie zusammengestellt:
Lernen Sie die Bedeutung der Creative Commons-Lizenzen kennen, um mit den Creative Commons-Piktogrammen zu arbeiten!

OER-Angebote

Wir haben für Sie eine Liste an Links zu konkreten OER-Sammlungen zusammengestellt:

Suchmaschinen für offene Inhalte:

Deutschsprachige Plattformen/Angebote:

Internationale Plattformen/Angebote:

OER einsetzen – Ja oder Nein?

Das Thema OER wirft vielseitige Fragen im Kontext der Lehre auf. Auf dem OER-Workshop der AMH am 05. und 6. Juli 2018 an der Universität Köln diskutierten Expert*innen Pro- und Kontra-Argumente in Bezug auf den Einsatz von OER. Die Eckpunkte dieser Diskussion, inklusive der Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Aspekte, die gegen OERs sprechen, können Sie hier einsehen.

Fremdmaterial – aber kein OER?

Darf ich Fremdmaterial (Youtube-Videos, Dokumente, UrhG-geschütztes Material) in meine Lehre und damit auch in meinen Moodle-Kurs einbinden?

Beachten Sie vor der Verwendung von Fremdmaterialien, falls vorhanden, die jeweiligen Lizenzbedingungen des Materials. Stellen Sie sicher, dass Sie grundsätzlich Quellen angeben.

Außerdem dürfen die PDF-Dateien der Verlage nicht bearbeitet bzw. verändert und Copyright-Vermerke nicht entfernt werden.

Die Universitätsbibliothek hat eine Vielzahl an elektronischen Medien lizenziert. Diese können mittels Verlinkung in den Kurs eingebunden werden, wodurch Sie Ihren Studierenden den Zugriff auf das gesamte eBook, den gesamten Zeitschriftenartikel und weitere Materialien ermöglichen können. Bitte beachten Sie, dass der Zugriff in der Regel aus dem Campusnetz (bzw. über VPN) erfolgen muss.

Nach § 60a UrhG dürfen Sie ferner Fremdmaterialien in Ihren Kurs einbinden, insofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die geteilten Werke dienen der Veranschaulichung der Lehrinhalte (also nicht nur dekorativen oder Unterhaltungszwecken).
  • Zugriff haben nur Lehrende, Prüfende und Teilnehmende der jeweiligen Lehrveranstaltung (berechtigter Personenkreis). In Moodle sollten Sie also dafür Sorge tragen, dass nur der o.g. berechtigte Personenkreis in Ihrem Kurs eingeschrieben ist.
  • Die Lehre dient ausschließlich nicht-kommerziellen Zwecken.

Sobald die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, gilt nach § 60a UrhG ganz allgemein, dass Sie bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes (z.B. ein Buch, Film, Musikstück, Zeitungsartikel) pro Lehrveranstaltung teilen dürfen.

Vollständig geteilt werden, dürfen zu Lehrzwecken:

  • Abbildungen
  • Einzelne Artikel aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften (jeweils aber nur ein Artikel pro Ausgabe)
  • Werke geringen Umfangs (bis max. 25 Seiten bzw. bei Filmen bis max. 5 Minuten)
  • Vergriffene Werke
  • Filme als Streaming (dabei ist die Wiedergabe erlaubt, das Kopieren oder Verteilen jedoch nicht)

Weitere Informationen zu Urheber-, Datenschutz- und Prüfungsrecht, finden Sie in unserem Online-Kurs „Rechtliche Aspekte der Hochschullehre, insbesondere des eLearnings“ in Moodle.

Bitte beachten Sie, dass diese Information von uns zwar sogfältig recherchiert und zusammengestellt wurde – für die rechtsverbindliche Korrektheit können wir aber leider keine Gewähr übernehmen.