Einigung über digitale Veröffentlichungen mit der VG Wort

Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Studierende,

ich hatte Sie vor gut einem Jahr darüber informiert, dass die Hochschulrektorenkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die VG Wort darüber verhandeln, in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Texte in der Lehre bereitgestellt werden können.

Ich freue mich Ihnen nun mitteilen zu können, dass es inzwischen eine Einigung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gab, wonach für die nach § 52a UrhG gesetzlich erlaubte Nutzung von Schriftwerken in den digitalen Semesterapparaten der Hochschulen bis 28. Februar 2018 weiterhin eine pauschale Vergütung an die VG Wort gezahlt wird. Zum 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft. Die Kultusministerkonferenz und die VG Wort werden zeitnah Gespräche über eine neue vertragliche Vereinbarung aufnehmen. 

Zu meiner großen Erleichterung können also auch weiterhin urheberrechtlich geschützte Texte im zulässigen Umfang über Semesterapparate und Moodle zugänglich gemacht und genutzt werden. Sobald es neue Informationen gibt, werde ich Sie natürlich in Kenntnis setzen.

Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihr

Jörg Steinbach