Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Das gilt ab dem 1. März

Das „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) bringt einige Neuerungen.

Am 1. März sind neue Regeln des Urheberrechts für Schulen, Universitäten, Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hochschulforum Digitalisierung unter https://hochschulforumdigitalisierung.de/de/blog/urhwissg-links-informationen-linksammlung