Aktuell keine offene Ausschreibung

Ziele

Das Instrument der »Conference Travel Grants« eröffnet allen Nachwuchswissenschaftlerinnen und –Wissenschaftlern der BTU Cottbus – Senftenberg die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Promotion bzw. PostDoc-Phase einen Mobilitätszuschuss für die aktive Teilnahme an ausgewiesenen wissenschaftlichen Fachtagungen im In- und Ausland zu beantragen. Gefördert wird auch die aktive Teilnahme an Online-Tagungen. Durch ihre Vernetzung mit der wissenschaftlichen Fachcommunity tragen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler so zur strategischen Ausrichtung der BTU als forschungsorientierte Universität in Brandenburg bei (z.B. durch Vorbereitung von Veröffentlichungen nach »peer-review«-Verfahren).

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Nachwuchswissenschaftlerin und jeder Nachwuchswissenschaftler der BTU, unabhängig vom jeweiligen Status (akad. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden). Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie sich in der Qualifikationsphase befinden (Promotion oder frühe Postdoc-Phase nach der Promotion). Postdocs sind grundsätzlich nur antragsberechtigt, sofern sie an der BTU als akademische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter beschäftigt sind oder eine spezielle Postdoc-Förderung für ihre Forschung an unserer Universität erhalten (z.B. Fritz Thyssen Postdoc-Stipendium). Gefördert wird die Teilnahme an ausgewiesenen wissenschaftlichen Tagungen im eigenen Fachgebiet unter der Voraussetzung eines aktiven Beitrags.

Information zu Zuschüssen der Gleichstellungsbeauftragten:

Die GRS übernimmt grundsätzlich keine anteilige Finanzierung von Mobilitätszuschüssen der Gleichstellungsbeauftragten der BTU. Doktorandinnen bzw. Postdoktorandinnen müssen selbst entscheiden, ob sie entweder einen Zuschuss der GRS beantragen oder einen Zuschuss der Gleichstellungsbeauftragten. 

Auswahlkriterien
  • Qualität der eingereichten Unterlagen (unvollständige Anträge müssen leider aus formalen Gründen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden)
  • Profil der Fachtagung und Art des eigenen Beitrags
  • Evtl. Beitrag zur Internationalisierung der Forschung
Beantragung, Fristen und Zuschusshöhe

Die Antragstellung erfolgt i.d.R. in Deutsch oder Englisch. Bei Dokumenten in einer anderen Sprache fügen Sie bitte eine formlose Arbeitsübersetzung ins Deutsche oder Englische bei.

Form des Antrags:

  • Antragsformular (bei Online-Tagungen tragen Sie bitte bei Land »Online Event« ein)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bestätigung des eigenen Beitrags des Veranstalters. Sollten Sie noch keine Bestätigung erhalten haben, fügen Sie bitte eine kurze formlose Begründung bei.
  • Evtl. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (bei eingeschriebenen Promotions- bzw. PhD-Studierenden)

Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zu der entsprechenden Frist per E-Mail ein: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Beachten Sie, dass wir keine Anträge bearbeiten, die nicht in entsprechender Form als eine PDF-Datei eingereicht werden. Ferner bitten wir Sie, das Antragsformular am Computer auszufüllen und anschließend einzuscannen. Handschriftlich ausgefüllte oder abfotografierte Anträge werden von uns nicht bearbeitet.

Ausschreibungsfrist: Anträge können bis zum 9. Februar 2024 für Tagungsteilnahmen in 2024 eingereicht werden.

Hinweis zur neuen Ausschreibungsfrist:

Da die Mittel der GRS für Mobilitätszuschüsse begrenzt sind, werden wir insbesondere Anträge für unmittelbar anstehende Tagungsteilnahmen von Promovierenden und Postdocs in der frühen Phase nach der Promotion (<= 2 Jahre nach Abschluss) berücksichtigen. Alle weiteren Anträge werden wir ggf. auf Basis des Prinzips »first come, first serve« berücksichtigen. Wenn Sie mehrere Anträge einreichen, werden wir ggf. nur einen Mobilitätszuschuss gewähren, damit möglichst viele Personen von der Förderung profitieren. Sollten uns im Verlauf des Jahres weitere Mittel zur Verfügung stehen, werden wir eine weitere Ausschreibung veröffentlichen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Zuschusshöhe:

  • Grundsätzlich werden Mobilitätszuschüsse nur unter Haushaltsvorbehalt bewilligt.
  • Gewährt wird ein Mobilitätszuschuss gem. den Reisekostenpauschalen des DAAD für Kongress- und Vortragsreisen. Für Reisen innerhalb Deutschlands kann ein Reisekostenzuschuss bis zu 150 EUR gewährt werden.
  • Bei kostenpflichtiger Unterbringung vor Ort können für die Dauer der Tagung Aufenthaltskosten gem. den Tagespauschalen des DAAD für Kongressreisen gefördert werden. Für Aufenthalte innerhalb Deutschlands kann ein Zuschuss von bis zu 60 EUR pro Übernachtung für die Dauer der Tagung gewährt werden.
  • Teilnahmegebühren können bis zu einer Höhe von 250 EUR gefördert werden. Wenn Ihre Tagung online stattfindet, erstatten wir zu 80 % der Kosten für die Teilnahme. 
  • Wenn Sie eine Finanzierung von dritter Seite in Anspruch nehmen (z.B. DAAD, Veranstalter), so müssen Sie diese im Antrag bzw. in der Abrechnung angeben, sodass die GRS diesen Betrag mit dem Zuschuss verrechnen kann.
  • Sollten die o. genannten Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten bzw. Teilnahmegebühren die tatsächlichen Kosten übersteigen, so reduziert sich der Mobilitätszuschuss um die Differenz.

Hinweis zu Reiseausfällen:

Bitte beachten Sie, dass der Mobilitätszuschuss nur ausgezahlt wird, wenn Sie die Reise angetreten haben bzw. wenn Sie an der Fachtagung teilgenommen haben. Sollten in dem Fall eines Reiseausfalles / Nichtteilnahme an einer Fachtagung (z.B. aufgrund von Krankheit) bereits Kosten angefallen sein, die nicht mehr storniert werden können (z. B. für gebuchte Fahrten, Flüge, Übernachtungen oder Teilnahmegebühren), so ist es nicht möglich, von der GRS für diese Ausgaben einen Zuschuss zu erhalten.

Auswahl

Die eingegangenen Anträge werden durch die Geschäftsstelle der GRS auf fristgerechten Eingang und Vollständigkeit geprüft. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Bestätigung der GRS-Geschäftsstelle. Es folgt die Zusage an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber.

Auszahlung

Information für Mitarbeiter/innen der BTU

Wenn Sie Mitarbeiter/in der BTU sind, dann müssen Sie zunächst Ihre Dienstreise über Ihr Fachgebiet auf dem offiziellen Weg abrechnen. Für Antragsberechtigte, die ihre Reisekosten im Rahmen von Dienstreisen über die Reisekostenstelle der BTU abrechnen, gelten die Vorschriften für Dienstreisen. Die Reisekostenstelle im Verwaltungsbereich Personal schickt Ihnen dann die finale Abrechnung auf einem weißen Formblatt, den sog. Reisekostenbeleg.

Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Reisekostenbelegs als Scan zusammen mit Ihrem Abstract oder Conference Paper per E-Mail: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Die GRS wird den Mobilitätszuschuss dann per hausinterner Umbuchung auf die entsprechende Kostenstelle Ihres Fachgebietes auszahlen.

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das Abstract oder Conference Paper, das Sie auf der Tagung vorgestellt haben. Reichen Sie es per E-Mail ein: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Im Fall eines Reiseausfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter »Beantragung, Fristen und Zuschusshöhe«.


Information für Promotionsstudierende der BTU

Wenn Sie kein/e Mitarbeiter/in der BTU sind, sondern lediglich als Promotionsstudierende/r an unserer Universität eingeschrieben sind, wird die GRS den Mobilitätszuschuss nach Ihrer Rückkehr direkt auf Ihr Konto überweisen. Dazu müssen Sie uns entsprechende Unterlagen persönlich oder per Post einreichen. Diese Unterlagen können Sie nicht per E-Mail einreichen.

Reichen Sie folgende Unterlagen vollständig ein:

  • Formular »Antrag auf Auszahlung eines Mobilitätszuschusses« bitte am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  • Belege und Rechnungen (Bahn, Flug, Bordkarten, Hotel, Teilnahmegebühr, etc.) im Original*
  • Kopien von Kontoauszügen o. Kreditkartenrechnungen, aus denen die Zahlungen der Reisekosten hervorgehen (keine Ausdrucke aus dem Online-Banking, nur Kontoauszüge o. Kreditkartenrechnungen mit vollständigem Konto- bzw. Karteninhaber und Konto- oder Kartennummer)
  • Ihre deutsche steuerliche Identifkationsnummer und Ihr zuständiges Finanzamt in Deutschland

*Belege für Reise und Unterkunft bzw. Teilnahmegebühren müssen zur Abrechnung eingereicht werden. Für Antragsberechtigte, die ihre Reisekosten nicht über die Reisekostenstelle der BTU abrechnen gilt folgendes: Vorgelegt werden müssen Originalrechnungen, die auf den/die Teilnehmer/in mit der Privatanschrift ausgestellt sind. Die USt-ID der BTU ist nicht anzugeben. 

Vereinbaren Sie einen Termin zur Einreichung der Unterlagen per E-Mail: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Oder Sie reichen die Unterlagen per Post ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Zustellung übernehmen und Ihnen auch keine Empfangsbestätigung schicken. Senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

BTU Cottbus-Senftenberg
Graduate Research School
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

Zusätzlich benötigen wir von Ihnen das Abstract oder Conference Paper, das Sie auf der Tagung vorgestellt haben. Reichen Sie es per E-Mail ein: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Im Fall eines Reiseausfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter »Beantragung, Fristen und Zuschusshöhe«.