Aktuell keine offene Ausschreibung

Ziele

Das Instrument der »Research Stays Abroad« eröffnet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der BTU Cottbus - Senftenberg die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Promotion bzw. PostDoc-Phase einen Forschungsaufenthalt von 2 bis 12 Wochen an ausgewiesenen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Ausland durchzuführen. Durch ihren fachlichen Austausch sowie die nationale und internationale Vernetzung tragen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler so zur strategischen Ausrichtung der BTU als forschungsorientierte und überregional sichtbare Universität bei. Wesentliches Ziel der »Research Stays Abroad« ist der Erwerb einer Zusatzqualifikation in einer frühen Forschungsphase verbunden mit einer substantiellen Arbeitsleistung (z.B. Veröffentlichungen nach »peer-review«-Verfahren, Vorbereitung von Forschungsanträgen, Erwerb von neuen wissenschaftlichen Methoden). Diese Arbeitsleistung soll erreicht werden durch die persönliche Interaktion von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern der BTU mit Angehörigen von externen Partnereinrichtungen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Nachwuchswissenschaftlerin und jeder Nachwuchswissenschaftler der BTU, unabhängig vom jeweiligen Status (akad. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden). Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie sich in der Qualifikationsphase befinden (Promotion oder frühe Postdoc-Phase nach der Promotion). Postdocs sind grundsätzlich nur antragsberechtigt, sofern sie an der BTU als akademische Mitarbeiterin oder Mitarbeiter beschäftigt sind oder eine spezielle Postdoc-Förderung für ihre Forschung an unserer Universität erhalten (z.B. Fritz Thyssen Postdoc-Stipendium). Gefördert wird die aktive Teilnahme an Maßnahmen, die eine Zusatzqualifikation im Rahmen der eigenen Forschung darstellen (s. auch »Deliverables«).

Auswahlkriterien
  • Qualität der eingereichten Unterlagen (unvollständige Anträge müssen leider aus formalen Gründen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden)
  • Profil der Forschungseinrichtung (wissenschaftlicher Ruf)
  • Bedeutung des Forschungsaufenthaltes für die eigene Promotion bzw. das eigene PostDoc-Projekt (schlüssig dargestellt auch für Nicht-Experten)
  • Beitrag zur Vernetzung der Forschung (Mehrwert für die BTU-Forschungsstrategie; Nachhaltigkeit der Maßnahme in Form von Publikationen, Antragsstellungen, etc.)

Was wird nicht gefördert?

  • Felduntersuchungen bzw. Feldforschung im Rahmen der Promotion bzw. PostDoc-Phase (diese stellen keine Zusatzqualifikation dar)
  • Aufenthalte, die nicht mit einem eigenen Beitrag und einer substantiellen Arbeitsleistung verbunden sind (z.B. reine Anbahnungsreisen, Reisen zur Kontaktpflege mit Kooperationspartnern o. Lehrtätigkeiten an Partneruniversitäten können nicht gefördert werden)
  • Grundsätzlich werden keine Aufenthalte innerhalb Deutschlands gefördert
  • Bei ausländischen Promovierenden bzw. PostDoc werden keine Aufenthalte im Heimatland gefördert
Beantragung, Firsten und Zuschusshöhe

Die Antragstellung erfolgt i.d.R. in Deutsch oder Englisch. Bei Dokumenten in einer anderen Sprache fügen Sie bitte eine formlose Arbeitsübersetzung ins Deutsche oder Englische bei.

Form des Antrags:

  • Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsliste der letzten drei Jahre
  • Befürwortung der Leiterin / des Leiters des Fachgebiets bzw. Dekanin/Dekans (kurze schriftliche Stellungnahme)
  • Einladung der externen Forschungseinrichtung

Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei zu der entsprechenden Frist per E-Mail ein: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Beachten Sie, dass wir keine Anträge bearbeiten, die nicht in entsprechender Form als eine PDF-Datei eingereicht werden. Ferner bitten wir Sie, das Antragsformular am Computer auszufüllen und anschließend einzuscannen. Handschriftlich ausgefüllte oder abfotografierte Anträge werden von uns nicht bearbeitet.

Ausschreibungsfrist: Anträge können bis zum 9. Februar 2024 für Kurzforschungsaufenthalte in 2024 eingereicht werden.

Hinweis zur neuen Ausschreibungsfrist:

Da die Mittel der GRS für Mobilitätszuschüsse begrenzt sind, werden wir insbesondere Anträge für unmittelbar anstehende Forschungsaufenthalte von Promovierenden und Postdocs in der frühen Phase nach der Promotion (<= 2 Jahre nach Abschluss) berücksichtigen. Alle weiteren Anträge werden wir ggf. auf Basis des Prinzips »first come, first serve« berücksichtigen. Wenn Sie mehrere Anträge einreichen, werden wir ggf. nur einen Mobilitätszuschuss gewähren, damit möglichst viele Personen von der Förderung profitieren. Sollten uns im Verlauf des Jahres weitere Mittel zur Verfügung stehen, werden wir eine weitere Ausschreibung veröffentlichen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Zuschusshöhe:

  • Grundsätzlich werden Mobilitätszuschüsse nur unter Haushaltsvorbehalt bewilligt.
  • Gewährt wird ein Mobilitätszuschuss gem. den Reisekostenpauschalen des DAAD für Kongress- und Vortragsreisen.
  • Bei kostenpflichtiger Unterbringung vor Ort kann für die Dauer des Forschungsaufenthaltes eine Pauschale i.H.v. 150 EUR/Woche gewährt werden.
  • Teilnahmegebühren (z.B. für spezielle Workshops) können anteilig bis zu 50 % bezuschusst werden, sollten der GRS ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Über die Höhe der Zuschüsse für Teilnahmegebühren entscheidet die GRS im Rahmen der Auswahlsitzung.
  • Die GRS kann Forschungsaufenthalte nur anteilig finanzieren. Werden Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite in Anspruch genommen, so müssen diese mit der Förderung durch die GRS verrechnet werden.
  • Sollten die o. genannten Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten die tatsächlichen Kosten übersteigen, so reduziert sich der Mobilitätszuschuss um die Differenz. Belege für Reise und Unterkunft bzw. Teilnahmegebühren müssen zur Abrechnung eingereicht werden.

Hinweis zu Reiseausfällen:

Bitte beachten Sie, dass der Mobilitätszuschuss nur ausgezahlt wird, wenn Sie die Reise angetreten haben. Sollten in dem Fall eines Reiseausfalles (z.B. aufgrund von Krankheit) bereits Kosten angefallen sein, die nicht mehr storniert werden können (z. B. für gebuchte Fahrten, Flüge, Übernachtungen oder Teilnahmegebühren), so ist es nicht möglich, von der GRS für diese Ausgaben einen Zuschuss zu erhalten.

Deliverables

Die Nachhaltigkeit der Maßnahme wird u.a. durch Veröffentlichungen und/oder Antragsstellungen erreicht. In ihren Anträgen müssen Bewerberinnen und Bewerber die Arbeitsleistung konkret benennen. Nach Abschluss der Maßnahme müssen geförderte Kandidatinnen und Kandidaten einen entsprechenden Nachweis einreichen.

Wesentliche Erfolgsfaktoren sind:

  • Erwerb neuer Methoden: Geförderte Kandidatinnen und Kandidaten (i.d.R. Promovierende) können an speziellen Workshops oder Graduiertenprogrammen teilnehmen, die dem Erwerb neuer Methoden im Kontext ihrer Forschung dienen.
  • Publikationen: Geförderte Kandidatinnen und Kandidaten müssen nachweisen, dass Veröffentlichungen durch die Förderung der GRS ermöglicht wurden (»Acknowledgments«). Erwartet werden Publikationen nach »peer review«-Verfahren in ausgewiesenen nationalen und internationalen Fachzeitschriften und Sammelbänden.
  • Anträge für eigene Forschungsprojekte: Es wird erwartet, dass Geförderte den Kurzforschungsaufenthalt zur Vorbereitung von eigenen Antragsstellungen bei der DFG, EU (z.B. Marie Skłodowska-Curie actions), Alexander von Humboldt-Stiftung (z.B. Forschungsstipendium für Auslandsaufenthalte) und weiteren Fördereinrichtungen nutzen.
  • Anträge für gemeinsame Forschungsprojekte: Geförderte können mit dem Forschungsaufenthalt zur Vernetzung der Forschung an der BTU beitragen, indem sie gemeinsame Antragsstellungen mit universitären bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit vorbereiten.
Auswahl

Die eingegangenen Anträge werden durch die Geschäftsstelle der GRS auf fristgerechten Eingang und Vollständigkeit geprüft. Nach Eingang des vollständigen Antrags erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Bestätigung der GRS-Geschäftsstelle. Anschließend werden trifft die GRS-Leitung eine Auswahl und die Mobilitätszuschüsse bewilligt. Es folgt die Zusage an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber.

Auszahlung

Information für Mitarbeiter/innen der BTU

Wenn Sie Mitarbeiter/in der BTU sind, dann müssen Sie zunächst Ihre Dienstreise über Ihr Fachgebiet auf dem offiziellen Weg abrechnen. Für Antragsberechtigte, die ihre Reisekosten im Rahmen von Dienstreisen über die Reisekostenstelle der BTU abrechnen, gelten die Vorschriften für Dienstreisen. Die Reisekostenstelle im Verwaltungsbereich Personal schickt Ihnen dann die finale Abrechnung auf einem weißen Formblatt, den sog. Reisekostenbeleg.

Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Reisekostenbelegs als Scan zusammen mit Ihrem Abstract oder Conference Paper per E-Mail: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Die GRS wird den Mobilitätszuschuss dann per hausinterner Umbuchung auf die entsprechende Kostenstelle Ihres Fachgebietes auszahlen.

Im Fall eines Reiseausfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter »Beantragung, Fristen und Zuschusshöhe«.


Information für Promotionsstudierende der BTU

Wenn Sie kein/e Mitarbeiter/in der BTU sind, sondern lediglich als Promotionsstudierende/r an unserer Universität eingeschrieben sind, wird die GRS den Mobilitätszuschuss nach Ihrer Rückkehr direkt auf Ihr Konto überweisen. Dazu müssen Sie uns entsprechende Unterlagen persönlich oder per Post einreichen. Diese Unterlagen können Sie nicht per E-Mail einreichen.

Reichen Sie folgende Unterlagen vollständig ein:

  • Formular »Antrag auf Auszahlung eines Mobilitätszuschusses« bitte am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  • Belege und Rechnungen (Bahn, Flug, Bordkarten, Hotel, Teilnahmegebühr, etc.) im Original*
  • Kopien von Kontoauszügen o. Kreditkartenrechnungen, aus denen die Zahlungen der Reisekosten hervorgehen (keine Ausdrucke aus dem Online-Banking, nur Kontoauszüge o. Kreditkartenrechnungen mit vollständigem Konto- bzw. Karteninhaber und Konto- oder Kartennummer)
  • Ihre deutsche steuerliche Identifkationsnummer und Ihr zuständiges Finanzamt in Deutschland

*Belege für Reise und Unterkunft bzw. Teilnahmegebühren müssen zur Abrechnung eingereicht werden. Für Antragsberechtigte, die ihre Reisekosten nicht über die Reisekostenstelle der BTU abrechnen gilt folgendes: Vorgelegt werden müssen Originalrechnungen, die auf den/die Teilnehmer/in mit der Privatanschrift ausgestellt sind. Die USt-ID der BTU ist nicht anzugeben. 

Vereinbaren Sie einen Termin zur Einreichung der Unterlagen per E-Mail: researchschool+mobility(at)b-tu.de

Oder Sie reichen die Unterlagen per Post ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Zustellung übernehmen und Ihnen auch keine Empfangsbestätigung schicken. Senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

BTU Cottbus-Senftenberg
Graduate Research School
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus

Im Fall eines Reiseausfalls beachten Sie bitte die Hinweise unter »Beantragung, Fristen und Zuschusshöhe«.