Promotionsabsicht

Nach PromRahmO §6, Abs. 2 Anstrich 6 ist die elektronische Registrierung erforderlich. Bis zur Umsetzung einer technischen Lösung reichen Sie jedoch bitte folgende Unterlagen per E-Mail (Dekanat) ein:

  1. Antragsschreiben an Dekan:in (Angabe angestrebter Doktorgrad, vorläufiger Arbeitstitel)
  2. Erfassungsbogen
    Bitte achten Sie auf das Betreuungsrecht der Professor*innen.
  3. Lebenslauf (vollständig, tabellarisch)
  4. Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (amtlich beglaubigt)
  5. Exposé
  6. Vereinbarung zur Betreuung
  7. Eidesstaatliche Erklärung (Grundsätze wissenschaftlicher Praxis und Promotionsverfahren)
  8. Kooperationsvertrag zwischen betreuenden Einrichtungen*

* notwendig bei Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in Deutschland sowie bei Hochschulen mit Promotionsrecht im Ausland / sehr wünschenswert bei Fachhochschulen in Deutschland

Antrags- und Bearbeitungsfrist

Ihre Anmeldung mit allen Unterlagen wird zuerst dem Promotionsausschuss vorgelegt und dann zum folgenden Sitzungstermin im Fakultätsrat eingereicht.

Nach Abgabe wird Ihre Anmeldung innerhalb von bis zu drei Monaten im Fakultätsrat geprüft. Sie werden über das Ergebnis informiert.

Nimmt die Fakultät den Antrag an, so gilt der Tag der Annahme als Beginn der Promotionsphase und Sie erhalten den Doktorandenstaus.

Immatrikulation von Promotionsstudierenden

Nach Brandenburgischem Hochschulgesetz besteht eine Immatriukaltionspflicht für alle Promovierende. Sofern Sie keine Einschreibung wünschen, beachten Sie im Zusatzbogen (Seite 2) den Hinweis: "Sollte keine Einschreibung als Promotionsstudierende/r erwünscht sein, muss dies schriftlich mitgeteilt werden. / If an enrolment as doctoral candidate should not be wanted, this must be declared in written form."